Informationen für Handelsfirmen

Um eine Bewilligung im Bereich Strahlenschutz zu erhalten, müssen Handelsfirmen eine Strahlenschutzausbildung ausweisen. Informationen über die verschiedenen Tätigkeiten und die entsprechenden Ausbildungen finden Sie hier.

Bewilligungspflichtige Tätigkeiten im Bereich Strahlenschutz

Die folgenden Tätigkeiten erfordern eine Bewilligung:

  • Handeln und/oder Verleihen von medizinischen und nichtmedizinischen Anlagen /Systemen,
  • Einrichten und/oder Durchführen von qualitätssichernden Massnahmen an medizinischen Anlagen/Systemen,
  • Handeln mit radioaktiven Quellen,
  • Entsenden von Personal in Spitäler, das während Eingriffen in Kontroll- und Überwachungsbereichen anwesend ist. Das Merkblatt mit detaillierten Informationen finden Sie am Seitenende unter «Dokumente».

Gesuchformulare und Informationen über das neue Onlineportal für Bewilligungen im Strahlenschutz sind auf der BAG-Seite Bewilligungsverfahren und Gesuchsformulare verfügbar.

Benennen einer sachverständigen Person

Damit Sie für Ihre Firma eine Bewilligung im Bereich Strahlenschutz erhalten und somit die Verantwortung zur Einhaltung von Strahlenschutzvorschriften und -regelungen in der Firma übernehmen können, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist die Benennung einer sachverständigen Person. Sie muss über die erforderliche Ausbildung und über Erfahrungen im Strahlenschutz verfügen.

Diese Person übernimmt im Auftrag der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers die Verantwortung für den technischen Strahlenschutz. Sie organisiert und koordiniert den Strahlenschutz für Ihre Firma. Zudem ist sie intern und gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde Ansprechpartnerin und Beraterin für den Strahlenschutz.

Diese Voraussetzung sollen ein wirksamer Schutz von Menschen und Umwelt gewährleisten.

Ausbildungen der sachverständigen Person

Die sachverständige Person muss die Strahlenschutzgesetzgebung und die spezifischen Strahlenschutzaufgaben im jeweiligen Tätigkeitsbereich kennen. Dadurch kann sie die entsprechenden Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Detaillierte Informationen darüber bietet die Wegleitung «Aufgaben und Pflichten des/der Strahlenschutz-Sachverständigen (SV) im Bereich der Anwendung ionisierender Strahlung». Diese finden Sie am Seitenende unter «Dokumente».

Im Bereich Strahlenschutz gibt es verschiedenen Ausbildungen. Sie sind abhängig von den wahrgenommenen Tätigkeiten. Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick.  

Tätigkeitsbereich Ausbildung Kursdauer Anbieter
Handel mit Anlagen/Systemen für medizinische Zwecke Anerkannte Ausbildung zu Strahlenschutz-Sachverständigen für Handel, Wartung und Installation von medizinischen Röntgenanlagen (MP 18) und Wartung von medizinischen Bildwiedergabesystemen (MP 18B)
5 Tage Bildungszentrum PSI (K524)
Experts en radioprotection pour le commerce, la révision et le montage des installations radiologiques à usage médical (MP 18) CHUV
Durchführen von qualitätssichernden Massnahmen an medizinischen Bildwiedergabesystemen Anerkannte Ausbildung zu Strahlenschutz-Sachverständigen für die Wartung von medizinischen Bildwiedergabesystemen (MP18 Unterkategorie) 1 Tag Bildungszentrum PSI (K524 B)
Durchführen von qualitätssichernden Massnahmen an Geräten und Anlagen in der Nuklearmedizin Anerkannte Ausbildung zu Strahlenschutz-Sachverständigen für Handel, Wartung und Installation von nuklearmedizinischen Geräten und Anlagen (MP 18 "NUK") 2 Tage Bildungszentrum PSI (K524 N)
Handel mit radioaktiven Quellen Mess- und Regeltechnik (I 4 – I 5 – I 6) – SPG 3 Tage Suva (SPG)
Handel mit Röntgensystemen für nichtmedizinische Zwecke Röntgenanlagen und Beschleuniger (I 7) –  SPA 2 Tage Suva (SPA)
Entsenden von Personal in Kontroll- und Überwachungsbereiche von medizinischen Betrieben Einsatz von Personal in Drittbetrieben – SPD (I 12) 1 Tag Suva (SPD)

Anlagenspezifische Ausbildung

Möchte eine Firma medizinische Anlagen oder Systeme (beispielsweise Diagnostik- und Therapieanlagen und/oder Bildempfangs-, Bildwiedergabesysteme und nuklearmedizinische Untersuchungseinrichtungen) installieren und/oder warten, benötigt sie die entsprechenden Kompetenzen. Sie muss innerhalb des Bewilligungsverfahrens ein Qualitätsmanagement-System vorlegen, in dem sie deklariert, bei welchen Anlagen oder Systemen sie über die nötige Dokumentation und die erforderliche anlagespezifische Ausbildung verfügt. Dazu gehört eine Ausbildungsliste der Mitarbeitenden.

Eine Beschreibung des Qualitätsmanagement-Systems und Beispiele von Produkt- und Ausbildungslisten finden Sie in den Wegleitungen. Diese steht Ihnen am Seitenende unter «Dokumente» zur Verfügung.

Instruktion im Strahlenschutz

Wer während seiner beruflichen Tätigkeiten ionisierender Strahlung ausgesetzt sein kann, muss über die möglichen Gefahren sensibilisiert sein, die geltenden Strahlenschutzvorschriften kennen und diese einhalten können. Dies gilt auch für Personen, die für ihre Tätigkeit keine Ausbildung im Strahlenschutz absolvieren müssen. Zu diesen gehören zum Beispiel Röntgentechnikerinnen und -techniker, Applikationsspezialistinnen und -spezialisten sowie Personen von Medizinproduktefirmen, die sich während eines Eingriffs in Kontroll- oder Überwachungsbereichen aufhalten. Diese Berufsgruppen müssen sich regelmässig instruieren lassen. Dafür ist die in der Firma sachverständige Person für Strahlenschutz zuständig.

Ziele der regelmässigen Instruktion sind:

  • Das Bewusstsein für die berufliche Strahlenexposition vermitteln, damit sich die Mitarbeitenden vor unnötiger Strahlenexposition selbst schützen können.
  • Die notwendigen Fähigkeiten, Kompetenzen und Kenntnisse vermitteln, damit die Mitarbeitenden Aufgaben und Tätigkeiten im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung sicher und unter Berücksichtigung der Prinzipien und Regeln des Strahlenschutzes durchführen können.

Fortbildung im Strahlenschutz

Nach absolvieren einer Instruktion und/oder Ausbildung im Strahlenschutz, muss eine Person mindestens alle fünf Jahre eine obligatorische Fortbildung besuchen. Damit soll sichergestellt sein, dass die erlernten Strahlenschutz-Kompetenzen erhalten und aktualisiert werden.

Welche Berufsgruppen eine Fortbildung absolvieren müssen, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Berufsgruppe Fortbildung alle 5 Jahre
Handel, Wartung und Installation von medizinischen Röntgenanlagen (MP 18, MP 18B und MP 18N) Alle 5 Jahre 8 UE*
Strahlenschutz-Sachverständige beim Handel und Versand von radioaktiven Quellen (I 5) Alle 5 Jahre 8 UE*
Strahlenschutz-Sachverständige beim Umgang mit Anlagen ohne Voll- und Teilschutzeinrichtung (I 7) Alle 5 Jahre 8 UE*
Strahlenschutz-Sachverständige bei der Vermittlung von Fremdpersonal (I 12) -
Beruflich strahlenexponierte Personen ohne Strahlenschutz-Ausbildung Alle 5 Jahre 8 UE* (empfohlen)
* UE = Unterrichtseinheiten von mindestens 45 Minuten Dauer

Der Umfang der regelmässigen Instruktion beziehungsweise Fortbildung der beruflich strahlenexponierten Personen ohne Strahlenschutz-Ausbildung liegt im Ermessen der sachverständigen Person und ist im firmeninternen Aus- und Fortbildungskonzept festzuhalten.

Weitere Informationen über die Fortbildungspflicht finden Sie auf der BAG-Seite Fortbildung im Strahlenschutz.

Aus- und Fortbildungskonzept

Die sachverständige Person für Strahlenschutz ist in der Firma für die Koordination der Aus- und Fortbildung sowie die regelmässigen Instruktionen der Mitarbeitenden im Strahlenschutz zuständig. Sie muss Folgendes gewährleisten:

  • Jede beruflich strahlenexponierte Person erhält zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Strahlenschutz-Instruktion.
  • Tätigkeiten im Strahlenschutz werden nur von entsprechend instruierten sowie aus- und fortgebildeten Mitarbeitenden durchgeführt.

Die sachverständige Person muss dazu ein firmeninternes Aus- und Fortbildungskonzept erstellen. Dieses enthält:

  • die Aus- und Fortbildung, die für die Tätigkeiten und Aufgaben des Personals in der Firma erforderlich sind,
  • klar strukturierte und dokumentierte Prozesse,
  • die unterschiedlichen Aufgaben in der Firma und
  • die entsprechenden, verbindlichen Verantwortlichkeiten.

Die Wegleitung «Instruktion, Aus- und Fortbildung im Strahlenschutz – Handelsfirmen» mit detaillierten Informationen finden Sie am Seitenende unter «Dokumente».

Dokumente

Aus- und Fortbildung im Strahlenschutz - Handelsfirmen (PDF, 682 kB, 23.08.2023)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz – Handelsfirmen

SV Aufgaben (PDF, 148 kB, 01.06.2019)Aufgaben und Pflichten des/der Strahlenschutz-Sachverständigen (SV) im Bereich der Anwendung ionisierender Strahlung

R-06-01 (PDF, 213 kB, 01.01.2018)Anforderungen an Firmen, die Röntgensysteme installieren, warten oder kontrollieren

L-08-04 (PDF, 292 kB, 13.09.2018)Handel und QS Firmen (in NUK)

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 23.08.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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