Anerkennung ausländischer Aus- und Fortbildungen im Strahlenschutz

Strahlenschutzausbildungen und anerkennungspflichtige Fortbildungen, die im Ausland erworben wurden, können in der Schweiz anerkannt werden, wenn diese den schweizerischen Anforderungen genügen. An wen Sie sich wenden müssen, finden Sie hier.

Anerkennung von ärztlichen Röntgenkursen aus Deutschland

Um den Sachverstand für Anwendungen im Hoch-, mittleren und Niedrigdosisbereich in der Schweiz anerkannt zu bekommen, sind in Deutschland zwei Kurse zu besuchen. Einer mit dem Titel «Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte nach RöV ...» oder ähnlichem Wortlaut und ein zweiter mit dem Titel «Spezialkurs im Strahlenschutz bei der Untersuchung mit Röntgenstrahlung nach RöV ...» oder ähnlichem Wortlaut. Beide Kurse haben eine Dauer von je ca. 3 Tagen, also insgesamt 6 Tage. Die Schweizer Ausbildung dauert im Vergleich 4 Tage (Sachverständigenkurs für Durchleuchtung (MA 5) für Ärzte im Hoch-, Mittel- und Niedrigdosisbereich und Sachverständigenkurs für konventionelle Aufnahmetechniken (MA 6 und MA 8) für Ärzte im Mittel und Niedrigdosisbereich, 2 Tage Praxis, 2 Tage Theorie).

Hinzu kommt, dass bei Anerkennung in der Schweiz, die Kurse nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen dürfen, ansonsten wäre in Deutschland ein zusätzlicher Aktualisierungskurs notwendig, damit die deutsche «Fachkunde» Strahlenschutz gültig bleibt.

Sobald eine Ärztin/ein Arzt im Besitze dieser beiden aktuell noch gültigen Kurszertifikate ist, kann sie/er über das Online-Portal des BAG ein kostenpflichtiges Anerkennungsgesuch einreichen.

Notwendige Ausbildung im Strahlenschutz

Ausbildungen im Strahlenschutz, die in der Schweiz häufig mit dem Abschluss eines reglementierten Berufes in Verbindung stehen, können durch Anerkennung des entsprechenden ausländischen Berufstitels erworben werden, falls Inhalt und Dauer der absolvierten Strahlenschutzausbildung der schweizerischen Ausbildung entspricht. Zuständigkeiten für die Anerkennung eines ausländischen Berufstitels finden Sie in unten stehender Tabelle.

Gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU/EFTA können Berufs-, Universitätsdiplome und ärztliche Weiterbildungstitel von reglementierten Berufen in der Schweiz anerkannt werden. Mit dieser Anerkennung gilt auch der entsprechende Nachweis der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz als erbracht, sofern dieser mit dem Schweizer Diplom oder Weiterbildungstitel als erbracht gilt.

Bereich
Berufsgruppe Zuständigkeit
Ausbildungen im Bereich Gesundheitswesen

Nicht-akademische Gesundheitsberufe
(Dentalassistent/in, Medizinische Praxisassistent/in, ...)

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Dentalhygieniker/in, Dipl. Radiologiefachfrau HF/dipl. Radiologiefachmann HF) Schweizerisches Rotes Kreuz
(SRK)
Akademische Gesundheitsberufe (Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen, Tierärzte/Tierärztinnen, Chiropraktiker/innen) Bundesamt für Gesundheit / Medizinalberufekommission
Ausbildungen im Bereich Forschung und Industrie Berufsbildung und Fachhochschulen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
Universitätsabschlüsse Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS

Sachverstand

Im Ausland absolvierte Ausbildungen zum Erlangen des Sachverstandes können von der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannt werden, sofern diese bezüglich Umfang und Inhalt gleichwertig sind zur Ausbildung, welche in der Schweiz für denselben Anwendungsbereich verlangt wird.

Das BAG ist zuständige für die Anerkennung von Ausbildungen zum Erlangen des Sachverstandes für die folgenden Berufsgruppen:

  • Humanmedizin (ausser Fachärztinnen und Fachärzte in Radiologie und Radio-Onkologie, deren Nachweis des Sachverstandes mit der Anerkennung des Weiterbildungstitel automatisch erbracht ist)
  • Chiropraktik
  • Veterinärmedizin
  • Medizinphysik
  • Dipl. Radiologiefachfrau HF/dipl. Radiologiefachmann HF (nur Sachverstand für Umgang mit offenen radioaktiven Quellen, der Sachverstand für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen ist mit der Anerkennung des Diploms automatisch nachgewiesen)
  • Forschung, Lehre, Analytik, Industrie, Transport und Handel

Entsprechende Gesuche um Anerkennung werden auf individueller Basis geprüft.

Direkter Link zu RPS, dem neuen Online-Portal des BAG für Bewilligungen im Strahlenschutz:

www.gate.bag.admin.ch/RPS

FAQ, Anleitungen (Videos, etc.) werden Ihnen auf der Startseite von RPS angezeigt.

Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom oder einer kantonalen Approbation gelten in ihrem  Tätigkeitsbereich als Strahlenschutz-Sachverständige von Anlagen für  zahnärztliche Zwecke für intra- und extraorale, diagnostische  Anwendungen (Inklusive Orthopantomografie und Fernröntgen) im  Niedrigdosisbereich.

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 16.03.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/ausbildung-im-strahlenschutz/anerkennung-auslaendischer-strahlenschutzausbildungen.html