Strahlung ist überall: Jedermann begegnet dem Thema früher oder später, sei es als Bürgerin und Konsumentin, als Patient oder im Beruf. Vielerorts profitieren wir von Strahlung, man denke nur an die Röntgendiagnostik in der Medizin, andernorts müssen wir vorsichtig sein, zum Beispiel bei Radon oder UV-Strahlung. Informieren Sie sich hier über mögliche Gefahren, Schutzmassnahmen und die Bewilligungsvoraussetzungen für den Umgang mit ionisierender Strahlung.
Unsere Aufgabe als zentral zuständige Bundesbehörde ist es, Menschen vor Gefahren von Strahlung zu schützen und nützliche Anwendungen zu ermöglichen. Wir informieren und sensibilisieren die Öffentlichkeit sowie spezifisch betroffene Berufsgruppen. Das BAG bewilligt und beaufsichtigt sämtliche Anwendungen und Anlagen mit ionisierender Strahlung in Medizin, Lehre, Forschung und Industrie (Ausnahme Kernkraftwerke). Unter Strahlenschutz: Bewilligungen, Voraussetzungen und Aufsicht finden Sie unsere Gesuchformulare sowie weiterführende Informationen für betroffene Betriebe. Zudem führen wir Messungen der Radioaktivität in der Umwelt durch, setzen die Aktionspläne Radon und Radium um und wirken bei der Vorbereitung auf radiologische Notfallsituationen mit. Bei der nichtionisierenden Strahlung informieren wir die Öffentlichkeit über den strahlungsarmen Umgang mit Produkten, die nichtionisierende Strahlung (NIS) und Schall aussenden und sind für die Umsetzung der entsprechenden Gesetzgebung zuständig.
Begriffe: Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen ionisierender und nichtionisierender Strahlung: Auf dem Strahlenspektrum finden Sie eine bildliche Darstellung der verschiedenen Strahlungsarten.
Nichtionisierende Strahlung und Schall
Unter nichtionisierende Strahlung (NIS) fallen die ultraviolette (UV) Strahlung, das sichtbare Licht, die Infrarotstrahlung sowie die elektromagnetischen Felder (EMF). Die ultraviolette Strahlung, das sichtbare Licht und die infrarote Strahlung bilden den energiereicheren Bereich der NIS und werden unter dem Begriff der optischen Strahlung zusammengefasst. Typische Quellen optischer Strahlung sind die Sonne, Lampen, Laser oder Solarien. Die nicht unter die optische Strahlung fallenden elektromagnetischen Felder bilden den energieärmeren Bereich der NIS und werden vor allem technisch erzeugt wie beispielsweise durch Induktionskochherde oder bei Mobiltelefonen.
Auf dem Strahlenspektrum finden Sie eine bildliche Darstellung der verschiedenen Strahlungsarten.
Ionisierende Strahlung, Radioaktivität
Zur ionisierenden Strahlung gehören Röntgen- und Gammastrahlung, sowie Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung. Die wichtigste Eigenschaft der ionisierenden Strahlung ist, dass sie genügend Energie hat, um Atome und Moleküle zu ionisieren.
Radioaktive Stoffe senden ionisierende Strahlung aus. Natürliche radioaktive Stoffe kommen z.B. in lebenden Organismen vor, d.h. auch im Menschen oder in den Böden und dem Gestein der Erdkruste. In der Medizin, in Forschung und Technik sowie bei der Nutzung der Kernenergie werden ionisierende Strahlung und radioaktive Substanzen eingesetzt und künstlich erzeugt.
Auf dem Strahlenspektrum finden Sie eine bildliche Darstellung der verschiedenen Strahlungsarten.
Bewilligungen, Voraussetzungen und Aufsicht
Das BAG bewilligt gesamtschweizerisch die radiologischen Anwendungen und Anlagen in Medizin, Lehre, Forschung und Industrie. Betroffene Betriebe finden hier die Gesuchformulare und viele Informationen zu den Bewilligungsvoraussetzungen und zur Aufsichtstätigkeit des BAG.
Für medizinische Betriebe mit Computertomografie, Nuklearmedizin, Radioonkologie oder durchleuchtungsgestützten interventionellen diagnostischen und therapeutischen Verfahren stehen gibt es hier Erläuterungen zu den neuen klinischen Audits (Clinical Audits).
Verordnungen und Gesetzgebung