Organisation der Chemikaliensicherheit

Das Chemikalienrecht hat zum Ziel, die Gesundheit des Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einflüssen durch chemische Produkte (d.h. Industrie- und Haushaltschemikalien, Biozidprodukte, Pflanzenschutzmittel) zu schützen. Zu diesem Zweck werden die Vermarktung und Verwendung chemischer Produkte an das Erfüllen verschiedener Anforderungen geknüpft. Dies betrifft vor allem:

  • die Aufmachung und Kennzeichnung chemischer Produkte;
  • Informationspflichten beim Verkauf besonders gefährlicher chemischer Produkte;
  • Ausbildungsanforderungen für bestimmte gewerbliche Anwendungen chemischer Produkte;
  • Prüf- und Zulassungspflichten für Biozidprodukten, Pflanzenschutzmitteln sowie für bestimmte Industrie- und Haushaltschemikalien;
  • Verbote und Beschränkungen von Chemikalien mit besonderen Risiken.

Auf Bundesebene befassen sich vier Ämter mit dem Chemikalienrecht:

  • das Bundesamt für Gesundheit (BAG) für die Belange des Schutzes der menschlichen Gesundheit,
  • das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für den Schutz der Umwelt,
  • das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) für die Belange des Arbeitnehmerschutzes und
  • das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für spezifische Belange von Pflanzenschutzmitteln.

Zentrale Anlauf- und Verfügungsstelle für das Gewerbe und die Industrie ist die gemeinsame Anmeldestelle des BAG, BAFU und SECO. Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist die Zulassungsstelle des BLW zuständig.

Organigramm Organisation Chemikaliensicherheit

Letzte Änderung 08.08.2018

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Chemikalien
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 40
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