Das Chemikalienrecht hat zum Ziel, die Gesundheit des Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einflüssen durch chemische Produkte (d.h. Industrie- und Haushaltschemikalien, Biozidprodukte, Pflanzenschutzmittel) zu schützen. Zu diesem Zweck werden die Vermarktung und Verwendung chemischer Produkte an das Erfüllen verschiedener Anforderungen geknüpft. Dies betrifft vor allem:
- die Aufmachung und Kennzeichnung chemischer Produkte;
- Informationspflichten beim Verkauf besonders gefährlicher chemischer Produkte;
- Ausbildungsanforderungen für bestimmte gewerbliche Anwendungen chemischer Produkte;
- Prüf- und Zulassungspflichten für Biozidprodukten, Pflanzenschutzmitteln sowie für bestimmte Industrie- und Haushaltschemikalien;
- Verbote und Beschränkungen von Chemikalien mit besonderen Risiken.
Auf Bundesebene befassen sich vier Ämter mit dem Chemikalienrecht:
- das Bundesamt für Gesundheit (BAG) für die Belange des Schutzes der menschlichen Gesundheit,
- das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für den Schutz der Umwelt,
- das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) für die Belange des Arbeitnehmerschutzes und
- das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für spezifische Belange von Pflanzenschutzmitteln.
Zentrale Anlauf- und Verfügungsstelle für das Gewerbe und die Industrie ist die gemeinsame Anmeldestelle des BAG, BAFU und SECO. Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist die Zulassungsstelle des BLW zuständig.