Empfehlungen für eine umweltverträgliche und sichere Entsorgung von Nanoabfällen.
Was ist Nanoabfall?
Als «Nanoabfall» werden Abfälle bezeichnet, die aus synthetischen Nanomaterialien bestehen oder freie oder freisetzbare Nanopartikel enthalten. Nanoabfälle gelten als Sonderabfälle, deren gesundheits- und umweltverträgliche Entsorgung besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordern.
Derzeit werden gemischte Abfälle, die Nanomaterialien enthalten, zusammen mit konventionellem Siedlungsabfall entsorgt. Für separat gesammelte Nanoabfälle aus Industrie und Gewerbe muss das Entsorgungsunternehmen, das solche Abfälle zur Behandlung entgegennimmt, sicherstellen, dass das Behandlungsverfahren für Menschen und Umwelt sicher ist.
Nanomaterialen in Abfallströmen
Ein Bericht der OECD zum aktuellen Wissensstand über Risiken und Auswirkungen von nanomaterialhaltigen Abfällen kam zum Schluss, dass moderne Abfallbehandlungsanlagen in der Regel Nanomaterialen zurückhalten oder eliminieren können. Dennoch bestehen aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften von Nanomaterialien, der verfahrenstechnischen Vielfalt von Abfallbehandlungsanlagen und der unterschiedlichen Zusammensetzung des Abfalls immer noch Unsicherheiten über die Art und Mengen der von Abfallbehandlungsanlagen emittierten synthetischen Nanopartikel.
Ausserdem können Nanomaterialen selbst negative Auswirkungen auf bestimmte Prozesse der Abfall- und Abwasserbehandlung haben. Oberflächenfunktionalisierte Nanomaterialien können beispielsweise die Umwandlungskinetik von Nanomaterialien in Kläranlagen verlangsamen. Bestimmte organische Substanzen, die im Deponiesickerwasser vorhanden sind, können Nanomaterialen stabilisieren und dadurch zu einer verminderten Leistung der Sickerwasserbehandlung führen.
Entsorgung von Nanoabfälle
Die vom BAFU eingesetzte Arbeitsgruppe «Entsorgung von Nanoabfällen» mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kantonen, Bundesstellen sowie Industrie- und Abfallwirtschaftsverbänden hat im Herbst 2010 ein Konzeptpapier «Umweltverträgliche und sichere Entsorgung von Abfällen aus Herstellung sowie industrieller und gewerblicher Verarbeitung von synthetischen Nanomaterialien» veröffentlicht.
Das Konzeptpapier hatte zum Ziel, die Erfordernisse für spezifische Entsorgungsmassnahmen für gewerblich-industrielle Nanoabfälle abzuklären und zu beurteilen.
Gemäss Empfehlung des Konzeptpapiers sollen Betriebe, in denen Nanoabfälle entstehen:
- ein Abfallmanagement zwecks separater Erfassung, Zwischenlagerung und Behandlung von Nanoabfällen mit einer angemessenen Dokumentation entwickeln und implementieren. Deren Vermischung mit anderen Abfälle ist nicht zulässig und jede Freisetzung von Nanopartikeln ist zu vermeiden.
- für eine innerbetriebliche Vorbehandlung der Nanoabfälle sorgen, so dass die Nanoabfälle ihren Nano-Charakter verlieren.
- die Exposition der Arbeitnehmenden und die Emissionen in die Umwelt minimieren (z.B. durch Vermeidung des Kontaktes beim Umgang mit pulverförmigen Materialien, Verwendung von geschlossenen Apparaturen, Einhaltung persönlicher Schutzmassnahmen).
Weiterführende Informationen finden Sie im Register «Dokumente» und «Links».
Letzte Änderung 26.04.2022
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