Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen vor dem Inverkehrbringen eine Selbstkontrolle durchführen, um zu beurteilen, ob Stoffe das Leben oder die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährden können.
Diese Anleitung des BAFU, BAG, SECO und BLW richtet sich an Hersteller und Importeure von synthetischen Nanomaterialien sowie von Zubereitungen und Gegenständen, die synthetische Nanomaterialien enthalten. Mit der Anleitung zur Selbstkontrolle werden rechtliche Anforderungen von Gesetzen und Verordnungen konkretisiert, um eine einheitliche Durchführung der Selbstkontrolle zu fördern. Berücksichtigen die Hersteller und Importeure diese Anleitung, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform anwenden.
Letzte Änderung 09.08.2018
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