Rechtsetzung und Vollzug

Das heutige Recht im Chemikalien-, Lebensmittel-, Umwelt- und Heilmittelbereich gilt auch für Nanomaterialien.

Rechtsetzung und Vollzug

Regulatorische Instrumente, die zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien beitragen können, sind:

  • Zulassungs- und Anmeldeverfahren
  • Verbote und Anwendungsbeschränkungen
  • Deklarationsbestimmungen
  • Selbstkontrolle durch Hersteller
  • Emissions- und Immissionsgrenzwerte für Wasser, Luft und Boden
  • Höchstwerte für Inhalts- und Fremdstoffe in Lebensmitteln
  • Höchstwerte für Belastungen am Arbeitsplatz 
  • Mengenschwellen für Lagerung und Transport

Überprüfung des bestehenden Rechts

Die zuständigen Bundesstellen überprüfen kontinuierlich, welche Anpassungen des bestehenden Rechts notwendig sind, und ob die methodischen Grundlagen dazu vorhanden sind um sie den neusten Erkenntnissen entsprechend anzupassen. Auch beteiligt sich die Schweiz an den Arbeiten für die Entwicklung internationaler Standards für die Risikobeurteilung von Nanomaterialien.

Mehr dazu: Aktivitäten Bund

Die Entwicklungen im Ausland – insbesondere in der EU – werden bei dieser Überprüfung und den Anpassungen mit einbezogen.

Nanospezifische Anpassungen auf Verordnungsebene sind bereits erfolgt. Diese Anpassungen und die im Rahmen des „Aktionsplans synthetische Nanomaterialien“ publizierten Wegleitungen tragen dazu bei, den sicheren Umgang mit Nanomaterialien zu gewährleisten.

Mehr dazu: Geltendes Recht Schweiz  

Letzte Änderung 12.05.2022

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Chemikalien
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 40
E-Mail

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