Endokrine Disruptoren am Arbeitsplatz

Die Arbeit mit Chemikalien wie endokriner Disruptoren (ED) ist oft mit Risiken verbunden. So ist es für die Betriebe eine grosse Herausforderung, dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden genügend Rechnung zu tragen. 

Pflichten der Arbeitgebenden beim Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz

Das Arbeitsrecht formuliert die Grundsätze der Pflichten der Arbeitgebenden, diese können so zusammengefasst werden:

  • In der Schweiz sind alle Arbeitgebenden gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit ihrer Arbeitnehmenden zu schützen.
  • Die Arbeitgebenden müssen alle Anordnungen erteilen und alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern. 

Diese Regeln gelten auch bei der Verwendung von als endokrine Disruptoren eingestuften Chemikalien. 

Die vollständigen Pflichten der Arbeitgebenden sind im Arbeitsrecht definiert. Die relevanten Artikel und weitere Informationen zum Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz finden Sie auf der Website www.chematwork.ch des SECO.

Managementsystem beim Umgang mit Chemikalien im Betrieb

Ein Betrieb, der mit Chemikalien umgeht, sollte über ein geeignetes Managementsystem verfügen. Dieses System ist die Grundlage für einen ausreichenden Gesundheitsschutz beim Umgang mit Chemikalien.

Die Arbeitsanleitung bzw. die Broschüre mit Checklisten des SECO beschreiben die nötigen Elemente eines solchen Systems im Detail.

Der Titel dieser Übersicht lautet «Voraussetzungen und Grundlagen für den Umgang mit Chemikalien im Betrieb». In der ersten Spalte unter dem Titel «Organisation» steht «Allgemeine Organisation festlegen» und «Notfallorganisation erstellen und Berufsunfälle abklären». In der zweiten Spalte unter dem Titel «Dokumentation» steht «Sicherheitsdatenblätter beachten und aufbewahren», «Betriebsanweisungen erstellen», «Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen beschaffen» und «Dokumente archivieren». In der dritten Spalte unter dem Titel «Sonderbestimmungen» steht «Vorgaben zum Mutter- und Jugendarbeitsschutz umsetzen» und «Vorgaben zu besonders besorgniserregenden Stoffen umsetzen».
Managementsystem für Betriebe im Umgang mit Chemikalien

Der sorgfältige Umgang mit Chemikalien im Betrieb 

Für jede Chemikalie und jeden Arbeitsplatz sollten die Arbeitgebenden konkrete Arbeitsanweisungen basierend auf den oben beschriebenen Schritten erstellen. Sie müssen die Arbeitnehmenden über den Umgang mit jeder Chemikalie und für jeden Arbeitsplatz unterweisen und dabei den Gesundheitsschutz sicherstellen.

Für einen sorgfältigen Umgang mit Chemikalien muss ein Betrieb daher vor der ersten Verwendung verschiedene Überlegungen durchführen:

  • Welche Chemikalien werden überhaupt eingesetzt: Wie gefährlich ist jede Chemikalie (Chemikalienliste)? Und ist diese Chemikalie ein endokriner Disruptor?
  • Kommen aufgrund der Tätigkeiten, die mit den Chemikalien durchgeführt werden (Tätigkeitsliste), Arbeitnehmende mit diesen Chemikalien in Kontakt (Expositionsanalyse), und kann dieser Kontakt einen Einfluss auf ihre Gesundheit haben (Risikoanalyse)?
  • Welche technischen, operativen und persönlichen Schutzmassnahmen muss der Arbeitgeber treffen, damit die Belastung der Mitarbeitenden mit den Chemikalien genügend klein ist (Massnahmenplanung und -umsetzung)? Bei endokrinen Disruptoren sind oft schon sehr geringe Mengen schädlich.

Für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmende wie

  • Frauen im gebärfähigen Alter,
  • Schwangere,
  • stillende Mütter und
  • Jugendliche

gelten zusätzliche Vorschriften am Arbeitsplatz (Mutter- und Jugendarbeitsschutzverordnungen). Für diese vulnerablen Gruppen ist der richtige Umgang mit endokrinen Disruptoren besonders wichtig.

Wo finden die Arbeitgebenden Hilfe?

  • Die Arbeitsanleitung bzw. die Broschüre mit Checklisten des SECO beschreiben die konkreten Schritte im Detail, die von den Arbeitgebenden durchgeführt werden sollten. 
  • Oft muss die Beurteilung von Arbeitsplätzen mit Chemikalien mit Hilfe von ASA-Spezialistinnen und -Spezialisten (Arbeitsmediziner/-innen, Arbeitshygieniker/-innen, Sicherheitsfachleute und Sicherheitsingenieure/-innen) durchgeführt werden.
  • In vielen Branchen sind «Branchenlösungen» vorhanden. Diese stellen den Betrieben ein branchenspezifisches Sicherheitssystem (Handbuch) und Checklisten zur Verfügung und bieten Schulungen und andere Dienstleistungen an. Die Konkretisierung und Umsetzung der Massnahmen müssen jedoch in jedem einzelnen Unternehmen stattfinden.
Diese Übersicht hat den Titel «Umgang mit Chemikalien im Betrieb». In der linken Spalte unter dem Titel «Sorgfaltspflicht und Gesundheitsschutz» stehen folgende Punkte: Chemikalienliste erstellen, gefährliche chemische Produkte substituieren, Gefährdungen kennen, Exposition und Risiken kennen, Schutzmassnahmen festlegen, Beschäftigte informieren, schulen und instruieren und Umsetzung kontrollieren. In der rechten Spalte steht unter dem Titel «Lagerung, Transport und Entsorgung» folgendes: Fachgerecht lagern, fachgerecht transportieren und fachgerecht entsorgen.
Konkrete Massnahmen zum Gesundheitsschutz beim Umgang mit Chemikalien

Identifikation von endokrinen Disruptoren vor dem Einsatz

Die neu geschaffenen EU-H-Sätze sollen den Arbeitgebenden helfen, ihre Arbeitnehmenden vor endokrinen Disruptoren zu schützen. Dabei werden diese Chemikalien in Zukunft mit den folgenden Gefahrenhinweisen beschrieben:

  • EUH380: Kann beim Menschen endokrine Störungen verursachen
  • EUH381: Steht im Verdacht, beim Menschen endokrine Störungen zu verursachen 

Diese Hinweise müssen auf der Originaletikette und in Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts stehen. Diese Informationen müssen von den Arbeitgebenden im Rahmen des sorgfältigen Umgangs beachtet werden und in die Arbeitsanweisung einfliessen.

Weitere Informationen sind auf folgender Seite zu finden: Regulatorische Massnahmen und Gesetzgebung.

Pflichten der Arbeitnehmenden beim Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz

Das Arbeitsrecht formuliert die Grundsätze der Pflichten der Arbeitnehmenden. Ihre Pflichten beschränken sich auf wenige Punkte, die etwa so zusammengefasst werden können:

  • Die Arbeitnehmenden müssen die Anordnungen der Arbeitgebenden bezüglich des Gesundheitsschutzes befolgen und die allgemein anerkannten Regeln berücksichtigen.
  • Sie müssen die persönlichen Schutzausrüstungen benützen und dürfen die Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen nicht beeinträchtigen.
  • Sie müssen erkannte Mängel der Einrichtungen, die den Gesundheitsschutz betreffen, unverzüglich beseitigen oder der Arbeitgeberin melden. 

Wo finden die Arbeitnehmenden Hilfe?

  • Der erste Ansprechpartner in Fragen zum Gesundheitsschutz ist die Arbeitgeberin.
  • Die Arbeitnehmenden können sich in Fragen zum Gesundheitsschutz aber auch an das kantonale Arbeitsinspektorat wenden.
  • Bezüglich Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen können sie sich an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) wenden. 

Weitere Hilfestellungen des Bundes für Arbeitgebende und Arbeitnehmende

Da das Thema Gesundheitsschutz beim Umgang mit Chemikalien für die Betriebe eine grosse Herausforderung darstellt, bietet das SECO Hilfestellungen an:

  • Verschiedenen Publikationen zum Umgang mit Chemikalien (Checklisten, Beispiele und Übersichten) sind auf der Website des SECO verfügbar. Insbesondere in der Arbeitsanleitung finden sich Links zu allen aktuell bekannten Informationsquellen (S. 158–165).
  • Das Online-Tool SICHEM (Sicherer Umgang mit Chemikalien) unterstützt Betriebe beim Aufbau des sorgfältigen Umgangs mit Chemikalien. Es ermöglicht die Erstellung von Chemikalienlisten, Tätigkeitslisten und produktspezifischen Arbeitsanweisungen auf Basis aktueller Daten. Vor allem ermöglicht es eine Visualisierung der Gesundheitsgefährdung beim Einsatz von Chemikalien.

Letzte Änderung 12.07.2024

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Kontakt

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Abteilung Chemikalien
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