Desinfektionsmittel

Desinfektionsmittel enthalten Wirkstoffe, die Mikroorganismen hemmen oder abtöten. So wird verhindert, dass sie Krankheiten oder Lebensmittelvergiftungen hervorrufen.

Lebensmittel, Shampoos, Duschgels und Farben können verschimmeln und verderben. Dafür verantwortlich sind Schimmelpilze, Bakterien und andere Keime. Von alters her suchte der Mensch deshalb nach Möglichkeiten, Keime abzutöten oder zumindest ihr Wachstum einzudämmen. So werden Lebensmittel unter anderem getrocknet, gekühlt, eingefroren, heiss abgefüllt und pasteurisiert. Auch mit chemischen Mitteln lassen sich Produkte konservieren. Lebensmittel werden z.B. durch Einsalzen oder durch Einlegen in Alkohol desinfiziert. Chemische Produkte wie Reinigungsmittel und Farben werden mit geringen Mengen so genannter konservierender Chemikalien haltbar gemacht.

Mikroorganismen finden sich überall in unserer Umgebung. Dass sie beispielsweise auch auf allen Oberflächen vorkommen, ist kein Grund zur Besorgnis. Der gesunde Mensch ist nämlich im Alltag durch seine Abwehrkräfte gegen die meisten Mikroorganismen gut geschützt. So genügen zu Hause die einschlägigen Hygiene-Empfehlungen, wie der sorgfältige Umgang mit Lebensmitteln oder das Waschen der Hände, vor allem vor dem Essen. Desinfizierende Mittel für die Reinigung von Küchen, Badezimmern oder gar Kleidern sind aus gesundheitlicher Sicht unnötig.

Weil eine zu hygienische Umgebung das Immunsystem zu wenig trainiert und desinfizierende Reinigungsmittel die Umwelt zusätzlich belasten, ist von ihrem Einsatz im privaten Bereich vielmehr abzuraten. Kranke Personen mit stark geschwächtem Immunsystem sollten sich entsprechend den Empfehlungen ihrer Ärzte verhalten.

Mehr dazu: Desinfektionsmittel im Wohnbereich

Hingegen ist der Einsatz von Desinfektionsmitteln in Spitälern und Pflegeheimen wichtig und richtig. Kranke haben geringe
Abwehrkräfte oder könnten über Wunden leicht mit Keimen angesteckt werden.

An Orten, wo sich gleichzeitig viele Menschen aufhalten und sich die Mikroorganismen wegen Feuchtigkeit und Wärme leicht vermehren und verbreiten können, ist der Einsatz von Desinfektionsmitteln gesetzlich vorgeschrieben, so z.B. in Hallen- und Schwimmbädern.

Desinfektionsmittel sind rechtlich speziell geregelt. Einerseits muss sichergestellt werden, dass sie ihren Zweck erfüllen, d.h. dass sie wirksam sind, und andererseits sollen sie auch keine Gefahr für den Anwender darstellen.

Weiterführende Informationen finden Sie im Register «Links».

Weiterführende Themen

Desinfektionsmittel im Wohnbereich

Im Wohnbereich sind Desinfektionsmittel unnötig. Für die Hygiene genügen Reinigungsmittel auf Seifen- oder Tensidbasis. Von desinfizierenden Zusätzen in Haushaltsprodukten ist zum Schutz von Gesundheit und Umwelt abzuraten.

Wohngifte

Auf den Seiten der Fachstelle Wohngifte erfahren Sie, welche Schadstoffe in Wohn- und Aufenthaltsräumen vorhanden sein können und durch welche Massnahmen sich gesundheitsgefährdende Belastungen vermeiden lassen.

Letzte Änderung 24.06.2021

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