Gute Wasser- und Luftqualität in Schwimmbädern

Die Einhaltung der Hygienemassnahmen durch die Badegäste und ein optimaler Unterhalt des Schwimmbads durch die Bademeister sind unerlässliche Voraussetzungen für eine gesunde und unbeschwerte Badefreude.

Die Wasserqualität

Wasser ist die Quelle des Lebens und damit ein optimaler Lebensraum für eine Vielzahl von Lebewesen. Mikroorganismen wie Bakterien, Pilze und Viren überleben bei Wassertemperaturen, die wir zum Schwimmen und Baden lieben. Zur Bekämpfung solcher möglicherweise krankheitserregender Mikroorganismen wird das Wasser in Schwimmbädern mit Hilfe von Filtern und Chemikalien gereinigt und desinfiziert. In der Schweiz werden für die Desinfektion des Badewassers in öffentlichen Schwimmbädern ausschliesslich Ozon und Chlorprodukte eingesetzt. Nur ein Brom-Verfahren ist derzeit in der Schweiz zugelassen.

Ein Mindestchlorgehalt im Schwimmbecken nach der Desinfektion des Badewassers ist notwendig. Es tötet die von den Badegästen frisch eingeführten Mikroorganismen rasch ab. Wegen seiner hohen Reaktionsfähigkeit reagiert Chlor aber auch mit organischen Substanzen aus Schweiss, Hautschuppen, Urin oder Kosmetika. Diese Reaktionen bilden neue, oft schädliche Verbindungen, wie Chloroform und Chloramine. Deshalb ist es zum Schutz der Gesundheit wichtig, dass Chlor richtig dosiert wird; nur geringe Konzentrationen sind für die Desinfektion erforderlich. Diese Aufgabe fällt dem Personal zu, das auch die Qualität der verwendeten Produkte kontrollieren muss. Die Badegäste müssen ihrerseits die Hygienevorschriften einhalten, um möglichst wenig organisches Material ins Wasser zu bringen.

Die Luftqualität

Ein Teil der im Wasser gebildeten Chloramine wird in die Luft abgegeben und kann Augen und Atemwege reizen. Im geschlossenen Raum reichert sich die Atmosphäre über dem Wasser gern mit Chloraminen an. Deshalb tritt das Problem der brennenden Augen und der gereizten Atemwege vor allem in Hallenbädern auf. In Freibädern ist diese Gefahr viel geringer. Auch weitere Stoffe, wie Chloroform, verflüchtigen sich aus dem Wasser.

Die Qualität der Hallenbadluft ist somit abhängig von der Grösse des Bads, der Belüftung und Frischluftzufuhr sowie der Badewasseraufbereitung. Je höher die Konzentrationen an organischen Substanzen und an Chlor im Wasser, desto höher die Belastung mit gesundheitsschädigenden chemischen Stoffen in der Luft. Schlechte Kontrollen, Bedienungsfehler, Fehlfunktionen der Wasserversorgung und Belüftung sowie unzureichende Aussenluftzufuhr, aber auch die ungenügende Hygiene der Badenden verursachen hohe Werte an Chloraminen und anderen Stoffen im Wasser und in der Luft.

Ein optimaler Schutz für die Badegäste

Es ist die Aufgabe der öffentlichen und privaten Betreiber von Gemeinschaftsbädern dafür zu sorgen, dass die Gesundheit der Badegäste in ihrem Hallenbad nicht gefährdet wird. Dazu müssen sie für die Überwachung der Hygienemassnahmen und die Durchführung der nötigen technischen Kontrollen entsprechend ausgebildetes Personal anstellen. Die Wasseraufbereitung ist ein komplexer Prozess, der jedoch eine gute Badewasserqualität garantiert, wenn er fachgerecht durchgeführt und überwacht wird. Die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die „Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern (SR 814.812.31)“ ist seit dem 1. August 2005 in Kraft. Sie legt die Ausbildung für Bademeister im Bereich Toxizität, Dosierungen und Methoden für den Nachweis von Desinfektionsmitteln in Wasser und Luft (z.B. Chlor, Ozon) und der daraus entstehenden Verbindungen (z.B. Chloramine, Chlorat) fest. Die Ausbildung für Bademeister wird laufend an die neusten Erkenntnisse angepasst. Für eine gute Wasser- und Luftqualität sind alle verantwortlich: Die Mitarbeitenden überwachen die Wasserqualität, und die Badegäste befolgen die Hygienevorschriften, indem sie z.B. vorher gründlich duschen.

Weitere Informationen

Gesetzgebung über Wasserqualität und Badeanlagen:

Die Einhaltung der Wasserhygiene in Badeanlagen wird von den kantonalen Behörden überwacht. Die Qualität des Badewassers wird in der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV, SR 817.022.11) festgelegt, während die Desinfektionsmittel gemäss der Biozidprodukteverordnung (VBP, SR 813.12) zugelassen werden. Die TBDV legt die Mindest- und die Höchstkonzentrationen für Desinfektionsmittel, die zulässigen mikrobiologischen Werte und die Höchstwerte für gewisse bei der Desinfektion anfallende Nebenprodukte fest.

Weiter sind Bestimmungen zu Selbstkontrollmassnahmen und Wartung öffentlicher Schwimmbäder in Kraft, so zum Beispiel die allgemein anerkannte und angewendete SIA-Norm Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen in Gemeinschaftsbädern 385/9. Das BAG beteiligt sich aktiv an der Umsetzung der TBDV sowie an den Arbeiten der Kommission, welche die SIA-Norm regelmässig den neusten Erkenntnissen anpasst.

Gesetzgebung für Lufthygiene in Innenräumen:

Eine rechtliche Grundlage zur Festlegung von Grenzwerten für Luftschadstoffe in öffentlichen Hallenbädern existiert nicht. Artikel 29 des Chemikaliengesetzes (ChemG, SR 813.1) ermöglicht lediglich, Empfehlungen zur Begrenzung oder Verhinderung gesundheitsgefährdender Expositionen sowie zur Verbesserung der Qualität der Innenraumluft abzugeben. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die Richtlinie 2004-1 „Raumlufttechnische Anlagen in Hallenbädern“ des Schweizerischen Vereins von Wärme- und Klima-Ingenieuren zu berücksichtigen.

Letzte Änderung 08.08.2018

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Bundesamt für Gesundheit BAG
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