Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

Wo immer organisches Material verbrannt wird, können polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) entstehen. Einige PAK sind krebserregend. Gesetze regulieren die PAK Freisetzung auf eine für den Menschen tolerierbare Menge.

PAK entstehen bei unvollständigen Verbrennungsprozessen von Kohle, Heizöl, Treibstoff, Holz oder Tabak. An Russpartikel gebunden gelangen sie in die Umgebungsluft. Auch Nahrungsmittel können bedingt durch gewisse Verarbeitungsmethoden viel PAK enthalten. Dies betrifft insbesondere geräuchte oder grillierte Fleisch- und Fischprodukte. Gummimaterialien wie Autopneus oder Werkzeuggriffe können ebenfalls PAK enthalten.

Einige PAK können das Erbgut schädigen, Krebs erzeugen oder die Fortpflanzung und die Entwicklung des Ungeborenen beeinträchtigen. Benzo(a)pyren gilt als der giftigste PAK, bei dem alle diese Eigenschaften vereint sind.

Der Mensch kann PAK aufnehmen, indem er PAK-haltige Partikel einatmet, PAK-haltige Nahrungsmittel isst oder mit PAK-haltigen Materialien in Hautkontakt kommt.

Weil die PAK giftig sind, existieren verschiedene Gesetzesvorschriften, die den PAK-Gehalt von Lebensmitteln und gewissen
Verbraucherprodukten, sowie die Umweltbelastung mit PAK wirksam einschränken. Die verbleibende unvermeidliche Restbelastung der Lebensmittel und der Umwelt mit PAK stellt kein Gesundheitsrisiko für den Menschen dar. Ob der Kontakt mit PAK-haltigen Gummimaterialien ein Risiko birgt, kann gegenwärtig noch nicht beurteilt werden. Hingegen können das Tabakrauchen und der übermässige Konsum von Lebensmitteln mit hohem PAK-Gehalt die Gesundheit gefährden. Jeder Einzelne kann aber seine Zusatzbelastung mit PAK einschränken, indem er aufs Rauchen verzichtet und geräucherte oder grillierte Fleisch- und Fischwaren massvoll konsumiert.

Ausführliche Informationen sind im Factsheet Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) zusammengestellt.

Letzte Änderung 08.08.2018

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