GHB, GBL, BD - Betäubt und willenlos

KO Tropfen, Liquid Ecstasy, Vergewaltigungsdroge, GHB ist regelmässig in den Zeitungen. In Getränken macht es die Opfer manipulierbar, ohne Willen, sogar bewusstlos. Einigen Informationen…

Hinter den komplizierten chemischen Namen Gammahydroxybuttersäure (GHB), Gammahydroxybutyrolacton (GBL), Butandiol (BD) verbergen sich drei ähnliche Substanzen, die besser unter den Bezeichnungen KO-Tropfen oder Liquid Ecstasy bekannt sind. Verschiedene Eigenschaften machen die Substanzen zu idealen Kandidaten für die heimtückische Anwendung: Es handelt sich um farbloses Pulver oder um Flüssigkeiten mit salzigem oder leicht seifigen Geschmack und praktisch ohne Geruch. Sie sind gut mit Wasser mischbar und können unbemerkt in einen Drink gemixt werden. Bereits fünfzehn Minuten nach der Einnahme macht sich eine Euphorie breit, die schliesslich in Müdigkeit übergeht. Werden die Substanzen überdosiert, kommt es zu Übelkeit, Benommenheit, tiefer Bewusstlosigkeit und Atemnot. Nach dem Aufwachen können sich die Opfer an nichts mehr erinnern. Kombiniert mit anderen Drogen verstärken sich die Wirkungen. Bei einer Vergiftung müssen die Patienten medizinisch überwacht und allenfalls künstlich beatmet werden. Die Substanzen machen bei gelegentlichem Konsum nicht süchtig. Werden sie aber über längere Zeit in hohen Dosen konsumiert, machen sie geistig und körperlich abhängig.

GBL und BD werden von der chemischen Industrie in riesigen Mengen produziert und für die Herstellung von zahlreichen Produkten wie z.B. Bauchemikalien oder Farben verwendet. Die Stoffe sind als gesundheitsschädlich eingestuft und gekennzeichnet. GHB und seine Ester (z.B. GBL) sind seit 2002 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Nicht industrieller Handel und Konsum sind daher verboten. Von der chemischen Struktur her sind sich die drei Stoffe sehr ähnlich. GBL und BD werden im Körper zu GHB umgewandelt und wirken gleich wie GHB. Weil sie leichter erhältlich sind, werden sie immer häufiger als GHB-Ersatz verwendet. Die Behörden suchen gegenwärtig nach Massnahmen, die vor dem ungewollten Konsum dieser Substanzen schützen sollen.

Sicherheitstipps

  • Kein GHB, GBL oder BD konsumieren.
  • Keinesfalls zusammen mit Alkohol, Medikamenten oder anderen Drogen einnehmen.
  • Keine offenen Drinks von Unbekannten annehmen.
  • Eigene Drinks nicht unbeaufsichtigt lassen.

Ausführlichere Informationen sind im Factsheet zu finden.

Letzte Änderung 08.08.2018

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