Formaldehyd

Formaldehyd in der Raumluft reizt die Augen und die oberen Atemwege. Mit Massnahmen bei den Quellen und einer ausreichenden Lüftung der Räume können die Konzentrationen sehr tief gehalten werden. 

Der Reizstoff Formaldehyd ist in der Innenraumluft unerwünscht. Entsprechend sollten für eine gute Raumluftqualität die Formaldehydwerte möglichst tief liegen. Dieses Ziel kann durch diverse Massnahmen beim Bauen, Renovieren, Wohnen und Arbeiten erreicht werden. Kommt es zu Beschwerden mit Verdacht auf zu hohe Formaldehydbelastungen, sollte eine Raumluftmessung Klarheit schaffen. Formaldehydkonzentrationen über dem BAG-Richtwert für Innenräume gilt es mit Sanierungsmassnahmen zu senken.

Gesundheitliche Auswirkungen

Wird Formaldehyd aus der Raumluft eingeatmet, so nehmen die Zellen der Nasen- und Rachenschleimhaut den Stoff auf und bauen ihn innert Minuten wieder ab. Demzufolge gelangt Formaldehyd nicht in die inneren Organe und seine Wirkung beschränkt sich auf die direkt der Luft ausgesetzten Gewebe.

Formaldehyd in der Innenraumluft reizt die Schleimhaut der Augen und der oberen Atemwege. In der Folge kommt es zu Beschwerden wie Augenbrennen, Stechen in der Nase und im Hals, wässrigem Schnupfen oder Verstopfen der Nase. Bei anhaltender Reizung kommen unspezifische Beschwerden wie Kopfschmerzen, Müdigkeit und Unwohlsein dazu. Sobald die Formaldehyd-Konzentration wieder absinkt, verschwinden die Reizungen und Beschwerden rasch wieder und es bleiben keine Gewebeschäden zurück.

Bei zunehmender Konzentration aber werden die Beschwerden stärker und die Schleimhaut im Nasen-Rachenraum kann geschädigt werden. Eine während Monaten oder Jahren erhöhte Formaldehyd-Belastung beeinträchtigt zudem die Lungenfunktion und erhöht das Risiko für chronische Atemwegserkrankungen. Bei anhaltender Schleimhautschädigung begünstigt Formaldehyd die Entwicklung von Tumoren im Nasen-Rachenraum.

BAG Richtwert

Um Gesundheitsschäden zu vermeiden, empfiehlt das BAG, dass die Formaldehydkonzentration in bewohnten Wohn- und Aufenthaltsräumen eine Konzentration von 0.1 ppm (entspricht 125 Mikrogramm pro Kubikmeter Raumluft (µg/m3)) nicht übersteigen soll.

Dieser Richtwert ist als Schwelle zu einer Gesundheitsgefährdung zu verstehen. Ist er überschritten, sollen umgehend Massnahmen zur Senkung der Belastung getroffen werden.

Die Einhaltung des Richtwerts ist nicht gleichzusetzen mit einer guten Raumluftqualität. Vorsorglich sollten die Belastungen der Wohnraumluft mit Formaldehyd so gering wie möglich gehalten werden.

Letzte Änderung 08.08.2018

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