Durch ihre Aromen sind die Flüssigkeiten für e-Zigaretten für Kleinkinder anziehend. Sie müssen ausserhalb ihrer Reichweite gelagert werden, besonders wenn sie Nikotin enthalten.

Als e-Liquids werden die Nachfüllflüssigkeiten der e-Zigaretten bezeichnet. Es gibt sie in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen, bereits in Kartuschen proportioniert oder zum selber Mischen. Die Hauptbestandteile der e-Liquids sind Propylenglykol und Glycerin in unterschiedlichen Mengenverhältnissen. Sie enthalten zudem unterschiedliche Duft- und Aromastoffe und auf Wunsch unterschiedliche Mengen an Nikotin. Da e-Liquids, vor allem, wenn sie Nikotin enthalten, nicht ungefährlich sind, sollte man beim Gebrauch und der Aufbewahrung vorsichtig sein. Die e-Liquids sollen ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt und das Zusammenmischen in Abwesenheit von Kinder durchführt werden. Weil Nikotin giftig ist und gut über die Haut resorbiert wird, sollte beim Mischen von nikotinhaltigen e-Liquids Handschuhe getragen werden. Bei Verdacht von Vergiftungen das Giftinformationszentrum (Tox Info Suisse 145) anrufen oder einen Arzt konsultieren.
Letzte Änderung 12.02.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Chemikalien
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 40