Die Einfuhr von humanpathogenen Organismen muss in bestimmten Fällen dem BAG gemeldet werden. Hier finden Sie Informationen dazu.
Humanpathogene Organismen der Gruppe 2 und genetisch aktives Material können ohne Auflagen und ohne Voranmeldung importiert werden. Für die Einfuhr von humanpathogenen Organismen der Gruppen 3 und 4 muss das BAG über Zeitpunkt und Ort jeder Einfuhr informiert werden (vgl. Anhang 3.2 Ziff. 3 Bst. g ESV). Dies kann per E-Mail bzw. im Rahmen eines Bewilligungsgesuchs oder einer Meldung erfolgen.
Das BAG stellt in der Regel keine Importzertifikate aus. Sollte die Lieferung am Zoll blockiert werden, kann der Importeur beziehungsweise der Zoll das BAG telefonisch oder per E-Mail kontaktieren (siehe Kontakt).
Unter «Links» finden Sie weiterführende Informationen der Eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) und der WHO.
Letzte Änderung 08.08.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54