Import von humanpathogenen Organismen

Humanpathogene Organismen und genetisch aktives Material können ohne Auflagen importiert werden. Ausnahmen sind humanpathogene Organismen, die unter die Güterkontrollverordnung fallen oder nach dem Kriegsmaterialgesetz als biologische Waffe gelten.

Das BAG hat bisher auf Anfrage Importbestätigungen erstellt. Dieser Dienst wird eingestellt bis spezifische rechtliche Grundlagen in Kraft treten. Sollte die Lieferung am Zoll trotzdem blockiert werden, kann der Importeur beziehungsweise der Zoll das BAG telefonisch (Tel. +41 58 463 51 54) oder per E-Mail (biosafety@bag.admin.ch) kontaktieren.

Für den Import gewisser Organismen muss bei der zuständigen Behörde eine Bewilligung beantragt werden. Die Zuständigkeiten finden Sie in der Übersichtstabelle im Register «Dokumente».

Gesetze

Gesetzgebung Biologische Sicherheit

Die Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen, sowie verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen im geschlossenen System.

Letzte Änderung 18.03.2021

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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