Die biologische Sicherheit bezweckt den Schutz des Menschen und der Umwelt durch den Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen.
Die zentrale Aufgabe des BAG im Bereich der Biologischen Sicherheit besteht im Vollzug der Einschliessungsverordnung (ESV, SR 814.912), die den Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen und gebietsfremden Organismen in geschlossenen Systemen (z.B. Laboratorien) regelt. Weitere Aufgaben betreffen die Beurteilung von Freisetzungsversuchen und klinischen Versuchen mit Heilmitteln, die gentechnisch veränderte Mikroorganismen enthalten. Dabei steht das Risiko für den Menschen im Vordergrund.
In der linken Spalte, finden Sie Informationen zum Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen im geschlossenen System, dem Import von humanpathogenen Mikroorganismen, der Ausrottung der Kinderlähmung und der damit verbundenen Aufgaben des BAG.
Letzte Änderung 14.09.2018
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