Biologische Sicherheit

Die biologische Sicherheit bezweckt den Schutz des Menschen und der Umwelt durch den Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen.

Die zentrale Aufgabe des BAG im Bereich der Biologischen Sicherheit besteht im Vollzug der Einschliessungsverordnung (ESV, SR 814.912), die den Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen und gebietsfremden Organismen in geschlossenen Systemen (z.B. Laboratorien) regelt. Weitere Aufgaben betreffen die Beurteilung von Freisetzungsversuchen und klinischen Versuchen mit Heilmitteln, die gentechnisch veränderte Mikroorganismen enthalten. Dabei steht das Risiko für den Menschen im Vordergrund.

In der linken Spalte, finden Sie Informationen zum Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen im geschlossenen System, dem Import von humanpathogenen Mikroorganismen, der Ausrottung der Kinderlähmung und der damit verbundenen Aufgaben des BAG.

Gesetze

Gesetzgebung Biologische Sicherheit

Die Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen, sowie verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen im geschlossenen System.

Weiterführende Themen

Meldungen & Bewilligungen im Bereich Biologische Sicherheit

Der Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen ist melde- oder bewilligungs-pflichtig. Hier finden Sie Informationen zum Melde- und Bewilligungswesen gemäss der Einschliessungsverordnung.

Letzte Änderung 14.09.2018

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/biosafety.html