Die Schweiz hat ein grosses Angebot an Geldspielen. Mit Lotterien, Wetten, oder Geldspielautomaten vertreiben sich viele Menschen regelmässig die Freizeit. Das Spiel kann aber für manche Menschen zu einer Last werden und zu einer Verschuldung führen.
Geldspiele
Seit dem 1. Januar 2019 regeln das Geldspielgesetz und die dazugehörige Verordnungen Spiele, «bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht». Es gibt eine breite Palette von verschiedenen Geldspielen, die in drei grössere Kategorien eingeteilt werden:
- Spiele in den Casinos/Spielbanken (z.B. Roulette, Black Jack, Poker)
- Lotterien und Wetten (Zahlenlotto, Rubbellose etc.)
- Kleinspiele (z.B. kleine Pokerturniere oder lokale Sportwetten).
Das Gesetz lässt neu Online-Geldspiele von Casinos mit Sitz in der Schweiz und mit Bewilligung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) zu. Internetseiten ausländischer Casinos sind in der Schweiz gesperrt.
Die WHO definiert die Geldspielsucht als ein anhaltendes oder wiederkehrendes Spielverhalten, bei dem über einen Zeitraum von mindesten zwölf Monaten folgende Merkmale erkennbar sind:
- Die Kontrolle über das Geldspiel ist beeinträchtigt (z.B. Beginn, Häufigkeit, Intensität, Dauer, Beendigung)
- Das Geldspiel wird prioritär vor andere Lebensinhalte und alltägliche Aktivitäten gestellt.
- Das Geldspiel wird trotz negativer persönlicher, familiärer, sozialer und beruflicher Folgen fortgesetzt.
Eine Geldspielsucht ist oftmals mit risikoreichem Alkohol-, Drogen oder Tabakkonsum verbunden. Viele Betroffene sind zudem verschuldet. Wie andere Suchtprobleme belastet auch problematisches Spielverhalten nicht nur die Betroffenen, sondern auch ihre Familien und das ganze Umfeld. Eine Geldspielsucht bringt oft psychische und physische Folgen mit sich, wie Konzentrations- und Leistungsstörungen, depressive Verstimmung und Ängste, Schlaflosigkeit oder auch Zittern, Unruhe und Appetitlosigkeit. Die Sucht kann negative Auswirkungen auf Partnerschaft, Familie und Arbeit haben.
Gemäss Daten aus der Gesundheitsbefragung wiesen im Jahr 2017 2,8 Prozent der Schweizer Bevölkerung (hochgerechnet 177 500 Personen) ein risikoreiches Spielverhalten auf, 0,2 Prozent (hochgerechnet 14 700 Personen) ein pathologisches Spielverhalten. Tendenziell sind mehr Männer und jüngere Personen vom risikoreichen und pathologischen Geldspiel betroffen, wie auch Personen mit einem tieferen Bildungsniveau.
Folgende Anhaltspunkte helfen, ein problematisches Spielverhalten zu erkennen:
- Die betroffene Person spielt häufiger und länger als in der Vergangenheit und setzt mehr Geld ein.
- Die betroffene Person versäumt wegen des Spielens Verabredungen und Verpflichtungen; Beziehungen und der Arbeitsplatz sind gefährdet.
- Die betroffene Person leiht sich Geld, hält Einsatzlimiten nicht ein und spielt, um vorangehende Verluste auszugleichen.
- Die betroffene Person reagiert oft uneinsichtig und aggressiv, wenn sie vom Umfeld auf das Spielen angesprochen wird und/oder verharmlost das Problem.
- Sie ist unruhig und gereizt, wenn sie versucht, das Geldspielen einzuschränken oder wenn kein Geld mehr vorhanden ist.
- Die Person spielt, um Problemen zu entkommen oder negative Stimmungen zu erleichtern. Die Gedanken kreisen sich stark um das Geldspiel.
Im Gesetz und in den Verordnungen sind Massnahmen zur Prävention der Geldspielsucht und zum Schutz von Spielerinnen und Spielern verankert. Die Zuständigkeiten für die Prävention und den Spielerschutz variieren je nach Art des Geldspiels (Casinos/Spielbanken, Lotteriespiel, Kleinspiele).
- Nationale Behörden überprüfen, ob sich Casinos punkto Spielangebot, Werbung und Spielerschutzauflagen innerhalb des rechtlichen Rahmens bewegen.
- Die Eidgenössische Spielbankenkommission überprüft, ob Spielbanken und Anbieter von Online-Spielen punkto Spielangebot, Werbung und Spielerschutz die rechtlichen Auflagen einhalten. Sie überprüft insbesondere auch die Umsetzung der Sozialschutzmassnahmen durch die Spielbanken und stellt sicher, dass die die Spielbanken die Spielerinnen und Spieler vor den sozialen Folgen des Geldspiels schützen.
- Die Kantone sind für Angebot und Prävention der Lotterie- und Kleinspiele zuständig (z.B. kleine Pokerturniere oder lokale Sportwetten). Sie genehmigen die Organisation von Lotterien und üben die damit verbundene Aufsicht aus. Zurzeit entsteht im Auftrag der Kantone eine interkantonale Geldspielaufsicht (GESPA), welche für den Gesetzesvollzug der Lotteriespiele (in den Kantonen) zuständig ist. Für die Präventions-und Beratungsprojekte erhalten die Kantone eine Abgabe von 0,5 Prozent auf das Bruttospieleinkommen, das durch die verschiedenen Grossspiele in ihren Kantonsgebieten erzielt wird. Mehr Informationen zu Präventionsangeboten finden Sie unter den aufgelisteten Links.
Wenn eine Person die Kontrolle über ihr Geldspiel verliert und weiterspielt, obwohl finanzielle Verluste und Probleme zunehmen, können die spielende Person selber oder ihre Angehörigen eine Spielsperre fordern. Diesen (Selbst)-schutz lässt sich in einer Spielbank oder bei einer Veranstalterin von Grossspielen für die ganze Schweiz beantragen.
Die Spielbanken sind verpflichtet, Spielsperren auszusprechen
- wenn sie wissen oder annehmen müssen, dass die Person überschuldet ist oder
- wenn die Person ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder
- wenn die Person spielsüchtig ist und dies der Spielbank gemeldet wird.
Ende 2018 waren 57‘174 Personen von einer Spielsperre betroffen. 2019 wurden 4278 Personen zusätzlich mit einer Spielsperre belegt (neue Spielsperren minus aufgehobene Spielsperren). Besteht der Grund für die Spielsperre nicht mehr, kann die betroffene Person eine Aufhebung beantragen. In das Aufhebungsverfahren wird eine kantonal anerkannte Fachperson oder Fachstelle einbezogen.
Betroffene müssen sich bei Bedarf Unterstützung holen, sei es bei einer Vertrauensperson, beim Hausarzt oder bei einer Suchtberatungsstelle. Auch Fachstellen für Geldspielsucht und psychiatrische Kliniken helfen weiter. Adressen finden Sie unter: Suchtindex.ch
Mit der Online-Beratungsstelle SafeZone steht ein niederschwelliges Angebot zur Verfügung, das von Betroffenen und Angehörigen auch anonym genutzt werden kann.
Weitere Informationen finden sie zudem auf https://www.sos-spielsucht.ch/de/hilfe/ und http://www.sos-jeu.ch/.
Dokumente
Internet-Glücksspiel in der Schweiz (PDF, 9 MB, 27.05.2020)Christophe Al Kurdi, Luca Notari, Hervé Kuendig
auf Französisch, Zusammenfassung auf Deutsch
Zusammenfassung des Berichts «Internet-Glücksspiel in der Schweiz» (PDF, 282 kB, 27.05.2020)Deutschsprachige Zusammenfassung des französischsprachigen Berichts
Christophe Al Kurdi, Luca Notari, Hervé Kuendig
Links
Hilfe für Betroffene und Angehörige
Weiterführende Informationen
Geldspielaufsicht
Zahlen und Fakten
Letzte Änderung 06.12.2023
Kontakt
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Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
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