Substitutionsgestützte Behandlungen bei Opioidabhängigkeit

Substitutionsgestützte Behandlungen richten sich an opioidabhängige Personen. Ein Substitutionsmittel wird im Rahmen einer therapeutischen Betreuung verschrieben, die somatische, psychiatrische, psychotherapeutische und sozialpädagogische Massnahmen umfasst.

Grundlagen

Substitutionsgestützte Behandlungen richten sich an opioidabhängige Personen. Ein Substitutionsmittel wird im Rahmen einer therapeutischen Betreuung verschrieben, die somatische, psychiatrische, psychotherapeutische und sozialpädagogische Massnahmen umfasst.

In der Schweiz besteht seit 1975 eine gesetzliche Grundlage zur Behandlung opioidabhängiger Personen mit dem Substitutionsmittel Methadon. Die substitutionsgestützte Behandlung hat sich in zahlreichen wissenschaftlichen Studien als wirksam erwiesen und gehört heute zu den Standardansätzen bei Opioidabhängigkeit. In der Schweiz befinden sich rund 18‘000 Personen in Substitutionstherapie mit Methadon oder Buprenorphin und etwa 1'600 Personen mit Diacetylmorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin).

Ziele der Substitutionstherapie

Die Ziele der substitutionsgestützten Behandlung sind:

  •  Dauerhafte therapeutische Einbindung
  • Verbesserung des physischen und psychischen Gesundheitszustandes und Förderung der sozialen Integration der Betroffenen
  • Herbeiführung eines risikoarmen Konsums und Schaffung von Bedingungen für eine dauerhafte Abstinenz
  • Distanzierung der Betroffenen vom illegalen Milieu und Verhinderung der Beschaffungskriminalität.

Durchführung der Behandlungen

Substitutionsbehandlungen mit Opioiden wie Methadon und Buprenorphin oder anderen oralen Opioiden mit langer Wirkdauer fallen in die Zuständigkeit der kantonalen Behörden (Kantonsarzt), die eine Bewilligung erteilen müssen. Die Behandlungen werden hauptsächlich von Hausärztinnen und Hausärzten (ca. 60%) und daneben auch von Spitälern, psychiatrischen Diensten und spezialisierten Institutionen durchgeführt. Die Abgabe des Substitutionsmittels kann an Apotheken delegiert werden. Die Behandlung mit Diacetylmorphin unterliegt besonderen Bestimmungen, für die direkt das Bundesamt für  Gesundheit zuständig ist. Sie erfolgt in spezialisierten Institutionen (siehe dazu das betreffende Kapitel).

Medizinische Empfehlungen

Zur substitutionsgestützten Behandlung gibt es medizinische Empfehlungen, die von der Schweizerischen Gesellschaft für Suchtmedizin regelmässig aktualisiert werden.

Hausärztinnen und Hausärzte können die erforderlichen Informationen zur klinischen Betreuung abhängiger Personen auf der Website der Praxis Suchtmedizin Schweiz finden.

Aufgaben des BAG

Das Bundesamt für Gesundheit engagiert sich im Bereich der substitutionsgestützten Behandlung auf mehreren Ebenen:

  • Unterstützung bei der Erarbeitung und Publikation von Empfehlungen für substitutionsgestützte Behandlungen
  • Unterstützung von regionalen Netzwerken für Hausärztinnen und Hausärzte
  • Durchführung von regionalen und nationalen Veranstaltungen rund um  die Behandlung von Personen mit Opioidabhängigkeit
  • Unterstützung von themenspezifischen Publikationen
  • Statistik zu den Behandlungen mit Substitutionsmitteln (s. act-info)

Die Massnahmen, die dem BAG im Rahmen der diacetylmorphingestützten Behandlung obliegen, sind im entsprechenden Kapitel beschrieben.

Letzte Änderung 22.01.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
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