Für einen wirksamen Jugendschutz sind rechtliche Rahmenbedingungen wie Abgabe- oder Werbeverbote nötig. Daneben braucht es aber auch Anreize, auf Suchtmittel zu verzichten.
Kinder und Jugendliche haben das Recht vor den Risiken des Suchtmittelkonsums geschützt zu werden. Sie machen ihre ersten Erfahrungen und stecken physisch wie psychisch in einer wichtigen Entwicklungsphase. Körper und Gehirn sind im Wachstum besonders anfällig für Schäden, die der Konsum von Suchtmitteln verursacht. Zudem sind Kinder und Jugendliche psychisch weniger stabil als Erwachsene: Je früher Jugendliche Suchtmittel konsumieren, desto wahrscheinlicher wird eine Abhängigkeit. Daher sollten Suchtmittel für Jugendliche möglichst nicht zugänglich sein. Auf der andere Seite sollten Suchtmittel konsumierende Jugendliche Hilfe erhalten, ohne kriminalisiert zu werden.
Gesetzlicher Jugendschutz
Der gesetzliche Jugendschutz soll in erster Linie den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Suchmitteln verhindern. Im Zentrum steht das Abgabeverbot von Suchtmitteln an Minderjährige. Bei legalen Suchtmitteln wie Alkohol und Tabak wird dazu ein Mindestalter festgelegt. Weitere wirksame gesetzliche Massnahmen sind preisliche Massnahmen wie die Besteuerung oder Mindestpreise für bestimmte Produkte, Zugangsbeschränkungen wie Verkaufsverbote zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Orten und Werbeeinschränkungen. Der gesetzliche Jugendschutz wird mit polizeilichen und juristischen Mitteln durchgesetzt.
Gesundheitsförderung und Prävention
Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention richten sich an alle Kinder und Jugendlichen. Dank früher Gesundheitsförderung erwerben Kinder Gesundheits- und Lebenskompetenzen, welche sie dabei unterstützen, mit Stress und Gruppendruck umzugehen. Sie lernen, sich abzugrenzen und Nein zu sagen, beispielsweise gegenüber Alkohol, Tabak oder Drogen.
Gut gestaltete Lebensbedingungen wie beispielsweise ein bewegungsfreundliches Umfeld fördern zudem die Entwicklung eines gesunden Lebensstils.
Früherkennung und Frühintervention
Früherkennung und Frühintervention (F + F) hat zum Ziel, die ersten Anzeichen eines Problems möglichst früh zu erkennen und den Handlungsbedarf abzuklären, um geeignete Massnahmen zu finden, und die Betroffe-nen zu unterstützen. Dieser Ansatz lässt sich in jedem Lebensalter zur Bewältigung verschiedener Gesundheitsprobleme wie Risikoverhalten oder -konsum, Sucht, psychische Probleme usw. anwenden.
Suchthilfe
Führt der Suchtmittelkonsum von Jugendlichen zu Problemen im sozialen Umfeld, in der Schule oder im Beruf, benötigen Betroffene professionelle Hilfe. Meist werden Jugendliche ambulant beraten und therapiert, beispielsweise bei Jugend-, Familie- oder Suchtberatungsstellen.
Dokumente
Jugendschutz im Bereich des Suchtmittelkonsums (Curia Vista 19.021).
Letzte Änderung 27.03.2024
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