Jugendschutz beim Suchtmittelkonsum

Für einen wirksamen Jugendschutz sind rechtliche Rahmenbedingungen wie Abgabe- oder Werbeverbote nötig. Daneben braucht es aber auch Anreize, auf Suchtmittel zu verzichten.

Kinder und Jugendliche haben das Recht vor den Risiken des Suchtmittelkonsums geschützt zu werden. Sie machen ihre ersten Erfahrungen und stecken physisch wie psychisch in einer wichtigen Entwicklungsphase. Körper und Gehirn sind im Wachstum besonders anfällig für Schäden, die der Konsum von Suchtmitteln verursacht. Zudem sind Kinder und Jugendliche psychisch weniger stabil als Erwachsene: Je früher Jugendliche Suchtmittel konsumieren, desto wahrscheinlicher wird eine Abhängigkeit. Daher sollten Suchtmittel für Jugendliche möglichst nicht zugänglich sein. Auf der andere Seite sollten Suchtmittel konsumierende Jugendliche Hilfe erhalten, ohne kriminalisiert zu werden.

Gesetzlicher Jugendschutz

Der gesetzliche Jugendschutz soll in erster Linie den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Suchmitteln verhindern. Im Zentrum steht das Abgabeverbot von Suchtmitteln an Minderjährige. Bei legalen Suchtmitteln wie Alkohol und Tabak wird dazu ein Mindestalter festgelegt. Weitere wirksame gesetzliche Massnahmen sind preisliche Massnahmen wie die Besteuerung oder Mindestpreise für bestimmte Produkte, Zugangsbeschränkungen wie Verkaufsverbote zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Orten und Werbeeinschränkungen. Der gesetzliche Jugendschutz wird mit polizeilichen und juristischen Mitteln durchgesetzt.

Gesundheitsförderung und Prävention: alle Jugendlichen. Früherkennung und Frühintervention: gefährdete Jugendliche. Suchthilfe und: Jugendliche mit Suchtproblematik

Gesundheitsförderung und Prävention

Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention richten sich an alle Kinder und Jugendlichen. Dank früher Gesundheitsförderung erwerben Kinder Gesundheits- und Lebenskompetenzen, welche sie dabei unterstützen, mit Stress und Gruppendruck umzugehen. Sie lernen, sich abzugrenzen und Nein zu sagen, beispielsweise gegenüber Alkohol, Tabak oder Drogen.

Gut gestaltete Lebensbedingungen wie beispielsweise ein bewegungsfreundliches Umfeld fördern zudem die Entwicklung eines gesunden Lebensstils.

Früherkennung und Frühintervention

Früherkennung und Frühintervention (F + F) hat zum Ziel, die ersten Anzeichen eines Problems möglichst früh zu erkennen und den Handlungsbedarf abzuklären, um geeignete Massnahmen zu finden, und die Betroffe-nen zu unterstützen. Dieser Ansatz lässt sich in jedem Lebensalter zur Bewältigung verschiedener Gesundheitsprobleme wie Risikoverhalten oder -konsum, Sucht, psychische Probleme usw. anwenden.

Suchthilfe

Führt der Suchtmittelkonsum von Jugendlichen zu Problemen im sozialen Umfeld, in der Schule oder im Beruf, benötigen Betroffene professionelle Hilfe. Meist werden Jugendliche ambulant beraten und therapiert, beispielsweise bei Jugend-, Familie- oder Suchtberatungsstellen.

Weiterführende Themen

Substanzkonsum von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche befinden sich in Entwicklung. Ihr Körper und ihre Psyche reagieren stärker auf Alkohol, Tabak, Cannabis und andere Substanzen. Auch können sie die Folgen von Entscheidungen nicht immer gut einschätzen.

Frühe Kindheit

Die frühe Kindheit hat einen wichtigen Einfluss auf die gesundheitliche Verfassung im Erwachsenenleben. Frühe Einflüsse, gar schon im Mutterleib, können nichtübertragbare Krankheiten im späteren Leben verhindern, oder begünstigen.

Letzte Änderung 13.03.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 88 24
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesund-leben/sucht-und-gesundheit/regulierungen-suchtbereich/jugendschutz.html