Psychoaktive Medikamente lindern Krankheiten und Beschwerden. Falsch angewendet können sie aber unerwünschte und gefährliche Nebenwirkungen verursachen und abhängig machen. Das BAG beobachtet daher, wie sich der Konsum dieser Medikamenten entwickelt.
Psychoaktive Medikamente beeinflussen das Bewusstsein und das Erleben eines Menschen; sie beruhigen zum Beispiel oder regen an. Die Einnahme von starken Schmerzmitteln sowie von Schlaf- und Beruhigungsmitteln ist in den letzten Jahren stetig angestiegen.
Zu den relevanten psychoaktiven Medikamenten mit Abhängigkeitspotential gehören
- opioidhaltige Schmerzmittel
- Schlaf- und Beruhigungsmittel (Benzodiazepine, Barbiturate, Z-Medikamente)
- opioidhaltige Hustenmittel (besonders Codein und Dextromethorphan)
- Anregungsmittel (zum Beispiel Ritalin)
- Narkosemittel und Gase (zum Beispiel Ketamin und Gamma-Hydroxybutyrat GHB)
Auch weitere Medikamente bzw. Substanzen wie Anabolika, Antidepressiva oder Appetitzügler können problematisch angewendet werden. Ob sie abhängig machen oder nicht, hängt jedoch auch von individuellen Faktoren wie der persönlichen Verfassung, dem Umfeld, der genetischen Prädisposition oder der Konsumform ab.
Die WHO klassifiziert eine Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen als Krankheit. Kriterien einer Abhängigkeit sind unter anderem
- der starke Wunsch/Zwang, die Substanz zu konsumieren,
- eine verminderte Kontrollfähigkeit der Einnahme,
- körperliche Entzugssymptome, wie z.B. Angst, Kopfschmerzen, Konzentrationsprobleme, Schwindel,
- die Vernachlässigung anderer Interessen,
- die Dosissteigerung oder ein fortgesetzter Konsum trotz Folgeschäden.
Ein Risikoverhalten bei der Einnahme von Medikamenten liegt vor, wenn das Medikament missbräuchlich, falsch oder für die Konsumierenden schädlich eingenommen wird. Das heisst:
- wenn ein Medikament konsumiert wird, ohne dass es medizinisch notwendig ist,
- wenn eine höhere Dosis als verordnet eingenommen wird,
- wenn das Medikament länger als verordnet konsumiert wird,
- wenn das Medikament aus anderen Gründen als verordnet eingenommen wird oder
- wenn das Medikament anders als verordnet angewendet wird (z.B. geraucht, geschnupft).
Das Risikoverhalten kann in einer Abhängigkeit münden.
Psychoaktiven Medikamente sind grösstenteils verschreibungspflichtig oder unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Eine Medikamentenabhängigkeit kann sich schleichend aus einer ursprünglich therapeutisch angemessenen, ärztlich kontrollierten Verschreibung entwickeln. Betroffene suchen in der Regel nicht den Rausch, sondern ein gutes Alltagsbefinden. Daher erkennen sie und auch ihr Umfeld eine Medikamentenabhängigkeit oft erst sehr spät. Gerade ältere Menschen und chronische Schmerzpatientinnen und -patienten sind gefährdet. Auch konsumieren Frauen häufiger psychoaktive Medikamente als Männer.
Medikamente sollen negative Symptome wie Schmerzen, Schlafstörungen oder Ängste beseitigen, werden aber auch eingenommen, um die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Zudem haben opioidhaltige Schmerzmittel eine leicht euphorisierende Wirkung. Die Diagnose einer Medikamentenabhängigkeit ist nicht einfach: Entzugserscheinungen beim Absetzen des Medikamentes werden oft als Wiederauftreten der Ausgangsbeschwerden gedeutet.
Liegt eine Abhängigkeit vor, wird ein stationärer oder ambulanter Entzug empfohlen. Ein abruptes Absetzen der Medikamente kann mit schweren Entzugserscheinungen und Komplikationen verbunden sein. Professionelle Hilfe wird aufgrund der teils psychisch und körperlich sehr belastenden Entzugserscheinungen empfohlen. Zentral ist es, die Dosis schrittweise herabzusetzen, um schwere Entzugserscheinungen zu vermeiden.
Anders als Substanzen wie Alkohol, Drogen oder Tabak sollen psychoaktive Medikamente gesundheitliche Probleme grundsätzlich lindern. Das macht die Prävention von problematischem Medikamentenkonsum sehr herausfordernd. Wichtige Akteure in der Prävention und Früherkennung sind Gesundheitsfachpersonen. Ärztinnen und Ärzte verschreiben die Medikamente und stehen in direktem Kontakt mit den Patientinnen und Patienten. Wichtig ist, dass sie die Medikamente unter Anwendung der 4-K-Regel verschreiben:
- klare Indikation,
- kleine Dosis,
- kurze Anwendung und
- kein abruptes Absetzen.
Auch sind alternative Behandlungsmöglichkeiten wie psychologische und verhaltenstherapeutische Massnahmen zu prüfen.
Zudem sind Apothekerinnen und Apotheker oder Mitarbeitende in Spitex-Organisationen und Heimen häufig bei der Abgabe oder Verabreichung von Medikamenten involviert. Sind sie entsprechend sensibilisiert, können sie Auffälligkeiten erkennen und frühzeitig intervenieren. Verschiedene Suchtberatungs- und Präventionsfachstellen stellen Informationsangebote und -unterlagen zu Medikamenten zur Verfügung und leisten Aufklärungsarbeit für die Bevölkerung und für Fachpersonen.
Es ist zentral, dass sich Betroffene professionelle Hilfe suchen. Eine wichtige Anlaufstelle sind Hausärztinnen und Hausärzte. Bei Suchtproblemen gibt es lokale Beratungsstellen. Viele Suchtbetroffene finden zudem Unterstützung durch Selbsthilfegruppen sehr entlastend. Adressen finden Sie unter: Suchtindex.ch
Eine weitere Option sind Webseiten mit Online-Hilfe, wie zum Beispiel Safe-Zone, auf der Suchtfachleute anonym kontaktiert werden können.
Monitoring-System & Wissens- und Austauschplattform
Dokumente
Auslegeordnung zum problematischen Gebrauch psychoaktiver Medikamente (PDF, 590 kB, 21.08.2019)Eliane Kraft, Simon Iseli, Sarah Werner
Ecoplan, 2019
Links
Letzte Änderung 16.01.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 88 24