Der Bundesrat will eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von begrenzten wissenschaftlichen Pilotversuchen schaffen, um Erkenntnisse über die Auswirkungen neuer Regelungen im Umgang mit Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken zu gewinnen.
Der Bundesrat hat dem Parlament am 27. Februar 2019 die Botschaft für die gesetzliche Grundlage für Pilotversuche mit Cannabis überwiesen. Im BetmG soll mit Artikel 8a eine neue gesetzliche Grundlage für die Durchführung von begrenzten wissenschaftlichen Pilotversuchen geschaffen werden, um Erkenntnisse über die Auswirkungen neuer Regelungen im Umgang mit Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken zu gewinnen. Die Geltungsdauer von Artikel 8a BetmG ist auf zehn Jahre beschränkt. Die Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) regelt die Voraussetzungen für die Durchführung der Pilotversuche sowie die Einzelheiten des Gesuchverfahrens.
Dokumente
Jugendschutz im Bereich des Suchtmittelkonsums (Curia Vista 19.021).
Überweisung der Botschaft
Stellungnahmen in der Vernehmlassung
Vernehmlassungsdokumente
- Änderung BetmG Pilotversuche ENTWURF (PDF, 282 kB, 04.07.2018)
- BR-Verordnung RevBetmG Pilotversuche ENTWURF (PDF, 418 kB, 04.07.2018)
- Erl. Bericht RevBetmG Pilotversuche ENTWURF (PDF, 847 kB, 04.07.2018)
- Orientierungssschreiben Kantone, RevBetmG Pilotversuche (PDF, 283 kB, 04.07.2018)
- Orientierungsschreiben Parteien und Organisationen, RevBetmG Pilotversuche (PDF, 284 kB, 04.07.2018)
- Adressatenliste Vernehmlassung RevBetmG Pilotversuche.PDF (PDF, 411 kB, 12.07.2018)
- Faktenblatt: Pilotversuche mit Cannabis (PDF, 38 kB, 04.07.2018)
- Elektronisches Formular Vernehmlassung Pilotversuche Cannabis (PDF, 132 kB, 09.07.2018)
Medien
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Letzte Änderung 22.09.2020
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