Seit 15. Mai 2021 ist eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft. Sie ermöglicht Pilotversuche mit kontrollierter Abgabe von Cannabis zu «Genusszwecken». Die Versuche sollen eine wissenschaftliche Grundlage für die künftige gesetzliche Regelung liefern.
Am 25. September 2020 hat das Parlament eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) verabschiedet. Diese Revision schafft mit dem neuen Artikel 8a BetmG die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von örtlich und zeitlich begrenzten, wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis.
Die Gesetzesänderung ist seit dem 15. Mai 2021 in Kraft und auf zehn Jahre befristet. Die Voraussetzungen für die Durchführung der Pilotversuche sowie die Einzelheiten zum Gesuchverfahren sind in der Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) geregelt (siehe unter Dokumente).
Das Ziel besteht darin, mehr über die Vor- und Nachteile eines kontrollierten Zugangs zu Cannabis zu erfahren und eine fundierte wissenschaftliche Grundlage für mögliche Entscheide zur Regelung des Umgangs mit Cannabis zu erhalten.
In der Schweiz ist es verboten, Cannabis anzubauen, zu importieren, herzustellen oder zu verkaufen. Trotz dieses Verbots ist der Konsum verbreitet, der Schwarzmarkt blüht, und die Sicherheit der Konsumierenden ist nicht gewährleistet.
Angesichts dieser unbefriedigenden Situation hat das Parlament beschlossen, im BetmG für eine beschränkte Dauer von zehn Jahren die Möglichkeit zu schaffen, um die Auswirkung von neuen Regelungsansätzen in Bezug auf den Umgang mit Cannabis zu prüfen. Die neue Gesetzgebung gestattet die Durchführung von Pilotversuchen zum nichtmedizinischen Konsum von Cannabis durch Erwachsene. Dieses Vorgehen soll eine fundierte wissenschaftliche Grundlage für mögliche Entscheide zur Ausgestaltung der Cannabisregelung liefern.
Bei den Pilotversuchen geht es um den Konsum von Cannabis zu Genusszwecken durch Erwachsene. Der Konsum aus medizinischen Gründen aufgrund von ärztlichen Verschreibungen ist nicht Gegenstand dieser Versuche.
Die Pilotversuche sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen eines kontrollierten Zugangs zu Cannabis auf die physische und psychische Gesundheit der Konsumierenden und das Konsumverhalten liefern. Zudem lassen sich sozioökonomische Aspekte wie die Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (Absentismus) oder die Familie und die sozialen Beziehungen der Konsumierenden analysieren. Auch die Auswirkungen auf den lokalen Schwarzmarkt sowie den Jugendschutz und die öffentliche Sicherheit können Gegenstand der wissenschaftlichen Studien sein. Die konkreten Forschungsfragen werden von den jeweiligen Forschungsprojekten festgelegt.
Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Studien können die Konsumierenden auf legalem Weg verschiedene Produkte auf Cannabisbasis erwerben, deren Qualität strikt kontrolliert wird. Die Teilnehmenden werden über die Produktinformation und das geschulte Personal der Verkaufsstellen für die Risiken des Konsums sensibilisiert. Die Abzweigung in den Schwarzmarkt wird dadurch ausgeschlossen, dass die Lieferketten vom Saatgut bis zum Produktvertrieb überwacht und streng kontrolliert werden. Für die Pilotversuche gelten strikte Anforderungen in Bezug auf den Jugend- und Gesundheitsschutz sowie ein absolutes Werbeverbot.
Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Fragebogen für Pilotversuche mit Cannabis
- Fragebogen des BAG für Teilnehmende an den Pilotversuchen mit Cannabis (PDF, 936 kB, 20.03.2023)Bundesamt für Gesundheit, 2023
- Anleitung zum Fragebogen des BAG für Teilnehmende an den Pilotversuchen mit Cannabis (PDF, 312 kB, 23.03.2023)auf Deutsch (Italienisch folgt)
Bundesamt für Gesundheit, 2023
- Anleitung Modul «Konsumkompetenz» für Pilotversuche mit Cannabis (PDF, 452 kB, 23.03.2023)auf Deutsch
Bundesamt für Gesundheit, 2023
Fachliche Grundlagen
Forschungsagenda für die Regulierung von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken in der Schweiz (PDF, 2 MB, 18.08.2021)auf Englisch, Zusammenfassung auf Deutsch, Französisch und Italienisch
Roman Zwicky et al.
Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft, Forschungsbereich Policy-Analyse & Evaluation, 2021
Vergleich zwischen den Good Agricultural and Collection Practices (GACP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und den kanadischen Good Production Practices für Cannabis (PDF, 593 kB, 14.05.2021)Andreas Lardos
Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften
Produktequalität von betäubungsmittelrechtlich relevantem Cannabis in der Schweiz – Empfehlungen zur Wirkstoffkontrolle und zum Umgang mit Kontaminanten (PDF, 315 kB, 14.05.2021)Andreas Lardos
Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften
Jugendschutz im Bereich des Suchtmittelkonsums (Curia Vista 19.021).
Überweisung der Botschaft
Stellungnahmen in der Vernehmlassung
Vernehmlassungsdokumente
- Änderung BetmG Pilotversuche ENTWURF (PDF, 282 kB, 04.07.2018)
- BR-Verordnung RevBetmG Pilotversuche ENTWURF (PDF, 418 kB, 04.07.2018)
- Erl. Bericht RevBetmG Pilotversuche ENTWURF (PDF, 847 kB, 04.07.2018)
- Orientierungsschreiben Kantone, RevBetmG Pilotversuche (PDF, 283 kB, 27.04.2022)
- Orientierungsschreiben Parteien und Organisationen, RevBetmG Pilotversuche (PDF, 284 kB, 04.07.2018)
- Adressatenliste Vernehmlassung RevBetmG Pilotversuche.PDF (PDF, 411 kB, 12.07.2018)
- Faktenblatt: Pilotversuche mit Cannabis (PDF, 38 kB, 04.07.2018)
- Elektronisches Formular Vernehmlassung Pilotversuche Cannabis (PDF, 132 kB, 09.07.2018)
Begleitforschung zur Cannabisregulierung
Medien
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen, dann haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die Seite News Service Bund zu gelangen und dort die Mitteilungen zu lesen.
Letzte Änderung 29.11.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 88 24