Soziale Folgen von Alkoholmissbrauch

Alkohol beeinträchtigt nicht nur die eigene Gesundheit. Er hat auch Auswirkungen auf Dritte, wenn zu viel, zu oft oder zur falschen Zeit getrunken wird: Er verursacht Leid bei Angehörigen, ist für hohe Kosten verantwortlich und kann zu Unfällen und Gewalt führen.

Alkohol ist kein gewöhnliches Konsumgut. Vielmehr gilt es, vorsichtig mit dieser Substanz umzugehen. Denn wer zu viel, zu oft oder zur falschen Zeit Alkohol konsumiert, beeinträchtigt seine Gesundheit. Darüber hinaus sind aber auch Dritte und die Gesellschaft mit den Auswirkungen des Alkoholkonsums konfrontiert.

Angehörige mitbetroffen

Gerade nahe Familienmitglieder, namentlich auch Kinder, leiden oft unter den negativen Folgen des Alkoholkonsums. Die Beziehungen werden schwierig, Sorgen belasten die Familie, dazu kommen finanzielle und gesundheitliche Herausforderungen.

Kosten und Gewalt belasten die Gesellschaft

Häufig steht Gewalt in Verbindung mit Alkoholmissbrauch. Gewalt tritt dabei sowohl im häuslichen Kontext wie auch im öffentlichen Raum auf. Weiter fühlen sich Passantinnen und Passanten durch alkoholisierte Dritte belästigt, ohne dass dies als Gewalt empfunden werden muss. Auch die Gesellschaft im volkswirtschaftlichen Sinn ist betroffen: In der Schweiz belaufen sich die jährlichen gesellschaftlichen Kosten des Alkoholmissbrauchs auf rund 2,8 Milliarden Franken. Der grösste Teil geht zulasten der Wirtschaft in Form von Produktivitätsverlusten (Polynomics, 2021).

Unfälle im Strassenverkehr

Alkohol gehört zu den Hauptursachen für Tote und Schwerverletzte auf Schweizer Strassen: Bei jedem neunten schweren Unfall ist Alkohol im Spiel. 2020 wurden bei Alkoholunfällen 454 Personen schwer verletzt und 28 getötet. 12% aller schweren Unfälle sind auf Alkohol zurückzuführen. Meist passieren solche Unfälle nachts, insbesondere an Wochenenden und an Feiertagen (BFU, 2021). Die meisten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer bei Alkoholunfällen sassen im Auto: von 2016 bis 2020 waren im Jahresdurchschnitt 29 % der schwer verletzten Personen in Personenwagen unterwegs, bei den Getöteten betrug deren Anteil sogar mehr als die Hälfte.

Unter den Opfern sind die 25–44-Jährigen am stärksten betroffen. Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Fahren unter Alkoholeinfluss wurden auf den 1. Januar 2005 geändert: Der Blutalkohol-Grenzwert wurde von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt und die Polizei darf seither auch ohne Anzeichen von Trunkenheit Alkoholkontrollen durchführen.

Seit dem 1. Januar 2014 ist bestimmten Personengruppen, insbesondere denjenigen noch in Ausbildung sind, neu lenken (einen Führerschein auf Probe innehaben) und Berufschauffeuren und -chauffeurinnen, das Fahren unter Alkoholeinfluss (≥ 0,1 Promille) verboten.

(Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung. SINUS-Report 2021: Sicherheitsniveau und Unfallgeschehen im Strassenverkehr 2020. Bern, 2021)

Letzte Änderung 30.09.2022

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