Alkohol beeinträchtigt nicht nur die eigene Gesundheit. Er hat auch Auswirkungen auf Dritte, wenn zu viel, zu oft oder zur falschen Zeit getrunken wird: Er verursacht Leid bei Angehörigen, ist für hohe Kosten verantwortlich und kann zu Unfällen und Gewalt führen.
Alkohol ist kein gewöhnliches Konsumgut. Vielmehr gilt es, vorsichtig mit dieser Substanz umzugehen. Denn wer zu viel, zu oft oder zur falschen Zeit Alkohol konsumiert, beeinträchtigt seine Gesundheit. Darüber hinaus sind aber auch Dritte und die Gesellschaft mit den Auswirkungen des Alkoholkonsums konfrontiert.
Angehörige mitbetroffen
Gerade nahe Familienmitglieder, namentlich auch Kinder, leiden oft unter den negativen Folgen des Alkoholkonsums. Die Beziehungen werden schwierig, Sorgen belasten die Familie, dazu kommen finanzielle und gesundheitliche Herausforderungen.
Kosten und Gewalt belasten die Gesellschaft
Häufig steht Gewalt in Verbindung mit Alkoholmissbrauch. Gewalt tritt dabei sowohl im häuslichen Kontext wie auch im öffentlichen Raum auf. Weiter fühlen sich Passantinnen und Passanten durch alkoholisierte Dritte belästigt, ohne dass dies als Gewalt empfunden werden muss. Auch die Gesellschaft im volkswirtschaftlichen Sinn ist betroffen: In der Schweiz belaufen sich die jährlichen gesellschaftlichen Kosten des Alkoholmissbrauchs auf rund 2,8 Milliarden Franken. Der grösste Teil geht zulasten der Wirtschaft in Form von Produktivitätsverlusten.
Unfälle im Strassenverkehr
Im Jahr 2015 wurden fast 500 Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer bei Alkoholunfällen schwer oder tödlich verletzt. Die meisten sassen im Auto: 33 % der 2015 schwer verletzten Personen waren in Personenwagen unterwegs, bei den Getöteten betrug deren Anteil sogar mehr als die Hälfte.
In den vergangenen fünf Jahren wurde durchschnittlich jeder 8. schwere Verkehrsunfall durch Alkohol (mit-)verursacht. In den Nachtstunden werktags war jeder 5., in den Nachtstunden am Wochenende sogar jeder 2. Unfall alkoholbedingt. Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Fahren unter Alkoholeinfluss wurden auf den 1. Januar 2005 geändert: Der Blutalkohol-Grenzwert wurde von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt und die Polizei darf seither auch ohne Anzeichen von Trunkenheit Alkoholkontrollen durchführen.
Seit dem 1. Januar 2014 ist bestimmten Personengruppen, insbesondere Neulenkern (Inhabern eines Führerscheins auf Probe), Fahrschülern und Berufschauffeuren, das Fahren unter Alkoholeinfluss (≥ 0,1 Promille) verboten.
(Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung. SINUS-Report 2016: Sicherheitsniveau und Unfallgeschehen im Strassenverkehr 2015. Bern: bfu; 2016.)
Dokumente
Suchtmonitoring Schweiz - Themenheft Schäden durch alkoholisierte Dritte in der Schweiz im Jahr 2016 (PDF, 1 MB, 01.04.2017)Marmet S., Gmel G., Sucht Schweiz, Lausanne
Letzte Änderung 05.11.2020
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