Röntgenstrahlen in der Medizin können die Zellen im menschlichen Körper schädigen. Lesen Sie auf dieser Seite welche Strahlenbelastungen auftauchen, wie sich die Strahlenbelastung je nach Untersuchungstechnik unterscheidet und was Sie zu Ihrer Sicherheit unternehmen können.
Risiken durch Röntgenstrahlen
Bei der Verwendung von Röntgenanlagen in der Medizin sind Patientinnen und Patienten Röntgenstrahlung – ionisierender Strahlung – ausgesetzt. Die Strahlendosis ist je nach Anwendung sehr unterschiedlich.
Grundsätzlich gelten aber die drei Prinzipien des Strahlenschutzes: Rechtfertigung, Optimierung und Dosisbegrenzung. Mehr hierzu finden Sie unter Grundprinzipien im Strahlenschutz.
Die Exposition durch Röntgenstrahlen kann die Zellen im menschlichen Körper schädigen. Sie kann das Risiko, später im Leben Krebs zu entwickeln, erhöhen. Dieses Risiko ist proportional zur erhalten Strahlendosis und steigt mit der Anzahl der durchgeführten Untersuchungen. Es gibt Techniken, um die Strahlendosis zu reduzieren und gleichzeitig Bilder in der erforderlichen Qualität zu erzeugen. Wenn ein radiologisches Verfahren indiziert ist und es mit der richtigen Technik durchgeführt wird, überwiegen die klinischen Vorteile die Strahlenrisiken.
Ihr Beitrag zur Patientensicherheit in der Radiologie
Werden Sie vom Fachpersonal mit einem falschen Namen angesprochen oder zu einer anderen als der geplanten Untersuchung begleitet, kann eine Verwechslung vorliegen. Fragen Sie unbedingt nach, wenn Ihnen etwas nicht richtig erscheint.
Bei manchen radiologischen Untersuchungen werden jodhaltige Kontrastmittel gespritzt. Treten sie ins Gewebe aus, kann das zu Schädigungen führen. Ein Wärme- oder Hitzeempfinden während der Injektion ist völlig normal. Treten aber Schmerzen auf, sollten Sie sich unbedingt sofort beim Fachpersonal bemerkbar machen.
Verschiedene Untersuchungstechniken
Röntgenstrahlen werden für verschiedene Untersuchungstechniken eingesetzt:
- Klassisches Röntgen: z. B. zur Erkennung von Knochenbrüchen, Lungenerkrankungen oder Zahnproblemen.
- Mammographie: Röntgenaufnahme der Brust zur Entdeckung einer möglichen Brusterkrankung.
- Computertomographie (CT): Ein Organ kann aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden und so dreidimensional dargestellt werden. Diese Untersuchung liefert deshalb viel mehr Information als klassische Röntgenaufnahmen.
- Durchleuchtungsuntersuchungen: Zur Untersuchung von Bewegungen im Körper in Echtzeit, z. B. des Herzschlages oder Blutflusses, oder zur Führung von Instrumenten im Körper des Patienten.
Dosisbereiche der Strahlenexposition
Zur einfacheren Unterscheidung der medizinischen Strahlenexposition wurden drei Dosisbereiche festgelegt:
- Zum Niedrigdosisbereich gehören Untersuchungen, bei denen Patientinnen und Patienten in der Regel eine effektive Dosis von weniger als 1 mSv erhalten: Röntgenaufnahmen einzelner Zähne, der Hände oder der Füße, der Lunge oder Knochendichtemessungen.
- Bei Aufnahmen im mittleren Dosisbereich werden Werte zwischen 1 und 5 mSv erreicht: Röntgenaufnahmen von Wirbelsäule, Becken, grossen Gelenken, Mammografien sowie verschiedene Durchleuchtungsuntersuchungen fallen in diesen Bereich.
- Dem Hochdosisbereich, in dem Dosen von mehr als 5 mSv erhalten werden, sind z. B. Computertomografien und komplexe Eingriffe an Gefässen zuzurechnen.
Eine Auflistung typischer Strahlendosen bei radiologischen Untersuchungen finden Sie hier Strahlendosen in der Medizin.
Sie möchten mehr darüber wissen, welche Strahlenanwendungen zur Verfügung stehen und wie sich Ihre durchschnittliche jährliche Strahlenbelastung zusammensetzt? Hierzu finden Sie auf diesen Seiten weitere Informationen: Strahlenexposition der Schweizer Bevölkerung , Diagnostische Strahlenexposition in der Medizin und Strahlenanwendungen in der Radiologie.
Radiologische Untersuchungen werden normalerweise standardisiert und bezüglich der Strahlendosis optimiert durchgeführt. Es gibt andere Faktoren, die Ihre Strahlenbelastung beeinflussen können. Dazu zählen unnötige oder im Einzelfall nicht indizierte radiologische Untersuchungen. Mehr darüber erfahren Sie hier.
Letzte Änderung 23.01.2024
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