Damit die Strahlenexposition von Patientinnen und Patienten möglichst klein bleibt, ist nicht alleine die Reduktion der angewendeten Strahlendosis wichtig. Noch wesentlicher ist es, nur die Untersuchungen durchzuführen, die auch gerechtfertigt sind. Das Prinzip der Rechtfertigung ist eines der Grundprinzipien im Strahlenschutz.
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat die Diagnose bereits gestellt. Wird trotzdem eine radiologische Untersuchung benötigt?
Dies ist normalerweise nur dann der Fall, wenn das Ergebnis der Untersuchung die Diagnose verändern würde oder eine Auswirkung auf die Behandlung hätte. Wenn die klinische Untersuchung und eventuelle Laborbefunde ausreichend Informationen geliefert haben, kann eine radiologische Untersuchung überflüssig sein. Wenn sie nicht durchgeführt wird, können dem Patienten oder der Patientin eine unnötige Strahlenexposition und deren Kosten erspart werden.
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin möchte bei Ihnen eine radiologische Untersuchung durchführen lassen. Vor kurzer Zeit wurde eine ähnliche Untersuchung bereits bei Ihnen durchgeführt.
Eventuell wurde sie von einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin in Auftrag gegeben und/oder durchgeführt. In diesem Fall sollten zuerst die vorhandenen Bilder und deren Untersuchungsbefunde zu Rate gezogen werden. Kann man die aktuelle Fragestellung bereits mit den bestehenden Untersuchungsdaten beantworten? So kann die Diagnose schneller gestellt werden. Eine Wiederholung der Untersuchung ist in diesem Fall nicht sinnvoll. Dem Patienten oder der Patientin können damit wiederum eine unnötige Strahlenexposition und deren Kosten erspart werden.
Welche Untersuchung ist die richtige für Sie?
Röntgen-, Ultraschall-, CT- oder MRT-Untersuchung? Oder doch eine Untersuchung in der Nuklearmedizin? Jede dieser Untersuchungsarten hat ihre Stärken und ihre Risiken. Je nach Fragestellung muss im Einzelfall die passende Untersuchungsart ausgewählt werden. Nicht immer ist eine CT-Untersuchung die richtige Wahl. Sollen Muskeln, Sehnen und Nerven im Bild voneinander unterschieden werden, wird man z. B. eher eine MRT-Untersuchung veranlassen, wenn nichts dagegenspricht. Bei anderen Fragestellungen kann eine Ultraschalluntersuchung sinnvoller sein.
Wichtig ist, dass alle wesentlichen klinischen Untersuchungsdaten zur Verfügung stehen, um die richtige Untersuchungsart zu bestimmen. Für Ärztinnen und Ärzte gibt es Orientierungshilfen und klinische Entscheidungsunterstützungssysteme (CDSS), die sie dabei unterstützen, die passende Untersuchungsart zu wählen. Bei Unsicherheiten können auch die Fachärztinnen und Fachärzte aus der Radiologie oder der Nuklearmedizin zu Rate gezogen werden. Es soll in jedem Fall die Art der Untersuchung gewählt werden, die für die medizinische Fragestellung und die individuelle Situation am besten geeignet ist. Damit können ungerechtfertigte Strahlenexpositionen und unnötige Untersuchungen vermieden werden.
Sie sind schwanger und benötigen eine radiologische Untersuchung?
Wenn es aus medizinischer Sicht möglich ist, wird man versuchen, die Durchführung der Untersuchung auf einen Zeitpunkt nach Ende der Schwangerschaft zu verschieben. In den anderen Fällen kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin überlegen, den Termin für die Untersuchung auf einen Zeitpunkt zu verschieben, zu dem die Einflüsse der Strahlenexposition geringere Risiken für das Ungeborene haben, weil z. B. wichtige Entwicklungsphasen bestimmter Organe bereits abgeschlossen sind.
Selbstverständlich können radiologische Untersuchungen in dringenden Fällen auch bei Schwangeren durchgeführt werden. Die Fachpersonen werden dann alles daransetzen, die Strahlenexposition – und damit ein mögliches Risiko – für das Ungeborene so gering wie möglich zu halten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass alle Beteiligten von einer (möglichen) Schwangerschaft wissen. Weisen Sie deshalb im Zweifelsfall lieber einmal zu viel als einmal zu wenig darauf hin
Ist bei Ihrem Kind eine radiologische Untersuchung geplant?
Bei jeder radiologischen Untersuchung soll der Nutzen das Strahlenrisiko überwiegen. Bei Untersuchungen von Kindern wird diesem Punkt eine noch grössere Aufmerksamkeit geschenkt. Kinder gelten als strahlenempfindlicher, weil ihre Organe noch in der Entwicklung sind und sie eine höhere Lebenserwartungsspanne als Erwachsene haben.
In der Regel werden Empfehlungen, die speziell für Kinder gelten, herangezogen. Damit wird geprüft, ob eine andere Untersuchung, die keine ionisierende Strahlung verwendet, die Antwort auf die klinische Fragestellung geben kann. Wenn dies der Fall ist, ist der Einsatz ionisierender Strahlung unnötig und soll vermieden werden.
Die Eltern sollten in jedem Fall mit den verantwortlichen medizinischen Fachpersonen darüber sprechen, inwiefern eine geplante Untersuchung die Gesundheitsversorgung ihres Kindes unterstützen kann. Das Gespräch soll unbedingt vor der Untersuchung stattfinden.
Letzte Änderung 17.01.2024
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