Aufgeklärte Kinder und Jugendliche schützen sich besser vor sexuell übertragbaren Infektionen und unerwünschten Schwangerschaften. Und sie entwickeln sich gesünder. Der Bund unterstützt deshalb die Sexualaufklärung in den Kantonen.
Warum braucht es Sexualaufklärung?
Sexualaufklärung leistet einen wichtigen Beitrag zur Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen, Teenagerschwangerschaften und sexueller Gewalt. Sie stärkt Kinder und Jugendliche und fördert deren gesunde Entwicklung.
Wer braucht Sexualaufklärung?
Alle Kinder und Jugendlichen in der Schweiz haben ein Recht auf Sexualaufklärung. Der Zugang zu aktuellem Wissen und die Schulung von Kompetenzen fördern sie in ihrer gesunden Entwicklung und tragen zur Prävention von sexuellen Übergriffen und von Krankheiten bei.
Wer macht Sexualaufklärung?
Sexualaufklärung bildet die Basis für die Förderung der sexuellen Gesundheit. Sie sollte im Elternhaus beginnen und zu Präventionszwecken in der Schule fortgeführt werden, um die Chancengleichheit zu gewährleisten. Sexualaufklärung findet jedoch grundsätzlich überall da statt, wo Kinder und Jugendliche leben, beispielsweise in der Kita, im Sportverein oder im Ferienlager.
Wer ist verantwortlich für die Sexualaufklärung?
Die Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen, von sexuellen Übergriffen und der Schutz der Gesundheit sind von öffentlichem Interesse.
Dokumente
Prüfung der Grundlagen zur Sexualaufklärung (PDF, 332 kB, 20.02.2018)Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulates 14.4115 Regazzi vom 10. Dezember 2014. Bern, Februar 2018.
Expertenbericht Sexualaufklärung (PDF, 3 MB, 20.02.2018)Sexualaufklärung in der Schweiz mit Bezug zu internationalen Leitpapieren und ausgewählten Vergleichsländern. Bern, Juni 2017.
Jugendsexualität im Wandel der Zeit. (PDF, 3 MB, 20.01.2017)Veränderungen, Einflüsse, Perspektiven.
Bericht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen. Bern, 2009.
Links
- Sexuelle Gesundheit Schweiz
- bildung + gesundheit Netzwerk Schweiz
- Sexualpädagogik und Schule. Pädagogische Hochschule Luzern
-
MädchenbeschneidungInformationsplattform über die in der Schweiz verbotene weibliche Genitalbeschneidung und das Recht auf Schutz, Versorgung und Unterstützung.
Letzte Änderung 02.08.2024
Kontakt
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Abteilung Übertragbare Krankheiten
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