Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Als Verwaltungseinheit untersteht das BAG dem Öffentlichkeitsprinzip und fördert die Transparenz über Auftrag, Organisation und Tätigkeit. Erfahren Sie hier, wie Sie gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ), Zugang zu amtlichen Dokumenten des BAG beantragen können.
Bitte füllen Sie das Formular aus, tragen dabei möglichst alle Ihnen bekannten Angaben zum gewünschten Dokument ein und klicken abschliessend auf «Senden».
Bitte beachten Sie: Die übliche Bearbeitungszeit für Ihr Gesuch beträgt 20 Tage. Der Zugang zu Dokumenten ist gebührenpflichtig. Aufwand und Spesen (z.B. Kopierkosten) stellen wir ab CHF 100 in Rechnung. Über die Höhe der Kosten informieren wir Sie vorgängig.
Letzte Änderung 17.08.2018