Institute, Firmen und Organisationen, die in geschlossenen Systemen mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen umgehen, sind gemäss der Einschliessungsverordnung melde- oder bewilligungspflichtig.
Melde- und Bewilligungspflicht
Wer mit Organismen in geschlossenen Systemen umgeht, muss vorher eine Risikoermittlung und -Bewertung durchführen und auf dieser Basis die Tätigkeit einer Klasse zuordnen. Meldung (Tätigkeiten Klassen 1 und 2) und Bewilligungsgesuch (Tätigkeiten Klassen 3 und 4) reichen Sie bitte bei der Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes ein. Die Kontaktstelle informiert auf ihrer Website, wie Sie dabei vorgehen müssen.
Registrierung und Prüfung der Meldungen und Bewilligungsgesuche
Die Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes registriert die eingehenden Meldungen, prüft sie auf Vollständigkeit und leitet sie entsprechend der Tätigkeit zur Bearbeitung an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) oder das BAG weiter.
Fachliche Prüfung der Meldung / des Bewilligungsgesuches
Das BAG ist zuständig für die Beurteilung der Risikoermittlung und -bewertung von Tätigkeiten der Klassen 2 bis 4, bei denen das Risiko für den Menschen im Vordergrund steht. Es entscheidet, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachstellen (BAFU, BLW, BLV, EFBS, SUVA, EKAH, SECO und kantonale Fachstellen), über Tätigkeiten der Klasse 2. Für Tätigkeiten der Klassen 3 und 4 erteilt das BAG Bewilligungen.
Letzte Änderung 29.08.2018
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54