Meldungen & Bewilligungen im Bereich Biologische Sicherheit

Institute, Firmen und Organisationen, die in geschlossenen Systemen mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen umgehen, sind gemäss der Einschliessungsverordnung melde- oder bewilligungspflichtig.

Melde- und Bewilligungspflicht

Wer mit Organismen in geschlossenen Systemen umgeht, muss vorher eine Risikoermittlung und -Bewertung durchführen und auf dieser Basis die Tätigkeit einer Klasse zuordnen. Meldung (Tätigkeiten Klassen 1 und 2) und Bewilligungsgesuch (Tätigkeiten Klassen 3 und 4) reichen Sie bitte bei der Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes ein. Die Kontaktstelle informiert auf ihrer Website, wie Sie dabei vorgehen müssen.

Registrierung und Prüfung der Meldungen und Bewilligungsgesuche

Die Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes registriert die eingehenden Meldungen, prüft sie auf Vollständigkeit und leitet sie entsprechend der Tätigkeit zur Bearbeitung an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) oder das BAG weiter.

Fachliche Prüfung der Meldung / des Bewilligungsgesuches

Das BAG ist zuständig für die Beurteilung der Risikoermittlung und -bewertung von Tätigkeiten der Klassen 2 bis 4, bei denen das Risiko für den Menschen im Vordergrund steht. Es entscheidet, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachstellen (BAFU, BLW, BLV, EFBS, SUVA, EKAH, SECO und kantonale Fachstellen), über Tätigkeiten der Klasse 2. Für Tätigkeiten der Klassen 3 und 4 erteilt das BAG Bewilligungen.

Gesetze

Gesetzgebung Biologische Sicherheit

Die Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen, sowie verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen im geschlossenen System.

Weiterführende Themen

Biologische Sicherheit

Hier finden Sie Informationen zum Thema der biologischen Sicherheit und der damit verbundenen Aufgaben des BAG im Rahmen des Vollzugs der Einschliessungsverordnung.

Geschlossenes System

Hier finden Sie Informationen zum Begriff des geschlossenen Systems sowie zur Risikoermittlung und -bewertung und zu den Sicherheitsmassnahmen im Kontext der ESV.

Letzte Änderung 29.08.2018

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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