Das BAG vollzieht die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen zu Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht. Zudem ist das BAG für die strafrechtliche Verfolgung von Verstössen gegen diese Regelungen zuständig.
Kompetenz und Sanktionen
Die Strafverfolgungskompetenz stützt sich auf Artikel 90 HMG und Artikel 92 KVG.
Das BAG kann Geldstrafen und Bussen sowie Massnahmen (zum Beispiel Einziehungen) direkt in Strafbescheiden und Strafverfügungen erlassen.
Fallen Freiheitsstrafen in Betracht, obliegt die Beurteilung zwingend einem kantonalen Gericht. Bei einem Gerichtsverfahren vertritt das BAG die Anklage.
Anzeige erstatten
Sie können ein mutmasslich strafbares Handeln direkt bei uns anzeigen. Um die Weiterbearbeitung einer solchen Anzeige zu vereinfachen, bitten wir Sie folgendes zu beachten:
- Der Verstoss gegen die Bestimmungen zu Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht sollte im Vordergrund stehen.
- In Ihrer Anzeige sollten Sie möglichst klar darlegen, wer welche mutmasslich strafbare Handlung wann und wo begangen hat.
- Senden Sie Beweismittel – soweit vorhanden und vorzugsweise im Original – mit (zum Beispiel Korrespondenzen, Verträge oder Rechnungen).
- Geben Sie Namen und Kontaktangaben möglicher Zeuginnen und Zeugen an.
Die Anzeige können Sie per Post (Adresse rechte Spalte) oder per E-Mail (Strafverfahrenitw@bag.admin.ch) an das BAG richten.
Letzte Änderung 23.11.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Rechtsbereich Strafverfahren
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 466 08 93