FAQ im Bereich ITW

Das BAG hat eine Auswahl von häufig gestellten Fragen und deren Antworten zur Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht bei Heilmitteln zusammengestellt.

News zu Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht bei Heilmitteln

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I. Integrität (Art. 55 HMG / Art. 3-9 VITH)

A. Geltungsbereich

B. Gebührende/nicht gebührende Vorteile

C. Weiter- und Fortbildungen (Art. 5 und 6 VITH)

D. Abgeltung gleichwertiger Gegenleistungen

II. Transparenz (Art. 56 HMG/Art. 8 und 10 VITH)

A. Geltungsbereich

B. Rabatte und Rückvergütungen

III. Marktüberwachung durch das BAG (Art. 11 VITH)  

IV. Weitergabepflicht (Art. 56 Abs. 3 und 3bis KVG / Art. 76a - 76c KVV)

V. ITW-Whistleblowing-Plattform

Änderungshistorie


Weiterführende Themen

ITW: Darum geht es

Die Gewährung von Vorteilen jeglicher Art darf die Verschreibung, Anwendung oder Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht beeinflussen.

ITW-Whistleblowing-Plattform

Die ITW-Whistleblowing Plattform des BAG für Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht (ITW) bei Heilmitteln ermöglicht die Meldung von allfälligen Verstössen gegen die ITW Bestimmungen.

ITW: Informationsschreiben

Die Versicherungen sowie die Leistungserbringer sind auf dieser Seite über ihre Pflicht zur Weitergabe von Vergünstigungen informiert.

Strafverfolgung im Bereich ITW

Das BAG vollzieht die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen des HMG und des KVG zu Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht. Zudem ist das BAG für die strafrechtliche Verfolgung von Verstössen gegen diese Regelungen zuständig.

Letzte Änderung 14.02.2025

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Team Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesuche-bewilligungen/itw-geldwerte-anreize/faq-itw.html