FAQ im Bereich ITW

Das BAG hat eine Auswahl von häufig gestellten Fragen und deren Antworten zur Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht bei Heilmitteln zusammengestellt.

News zu Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht bei Heilmitteln

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I. Integrität (Art. 55 HMG / Art. 3-9 VITH)

A. Geltungsbereich

B. Gebührende/nicht gebührende Vorteile

C. Weiter- und Fortbildungen (Art. 5 und 6 VITH)

D. Abgeltung gleichwertiger Gegenleistungen

II. Transparenz (Art. 56 HMG/Art. 8 und 10 VITH)

A. Geltungsbereich

B. Rabatte und Rückvergütungen

III. Marktüberwachung durch das BAG (Art. 11 VITH)  

IV. Weitergabepflicht (Art. 56 Abs. 3 und 3bis KVG / Art. 76a - 76c KVV)

V. ITW-Whistleblowing-Plattform

Änderungshistorie

Letzte Änderung 06.02.2025

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Team Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesuche-bewilligungen/itw-geldwerte-anreize/faq-itw.html