FAQ im Bereich ITW

Das BAG hat eine Auswahl von häufig gestellten Fragen und deren Antworten zur Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht bei Heilmitteln zusammengestellt.

News zu Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht bei Heilmitteln

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* Sternchen: Neu aufgeschaltete bzw. aktualisierte Fragen und Antworten.

I. Integrität (Art. 55 HMG / Art. 3-9 VITH)

A. Geltungsbereich

B. Gebührende/nicht gebührende Vorteile

C. Abgeltung gleichwertiger Gegenleistungen

II. Transparenz (Art. 56 HMG/Art. 8 und 10 VITH)

A. Geltungsbereich

B. Ausweisen der Rabatte

III. Kontrolle (Art. 11 VITH)  

IV. Weitergabepflicht (Art. 56 Abs. 3 und 3bis KVG / Art. 76a - 76c KVV)

Änderungshistorie

Letzte Änderung 11.04.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Team Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesuche-bewilligungen/itw-geldwerte-anreize/faq-itw.html