Geldwerte Anreize dürfen die Verschreibung, Anwendung oder Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln nicht beeinflussen. Erhaltene Rabatte und Boni sind auszuweisen und grundsätzlich dem Versicherer weiterzugeben.
Per 1. Januar 2020 gelten die neuen Vorschriften zu Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht. Ab dann ist das BAG für den Vollzug dieser Vorschriften zuständig.
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Das BAG vollzieht die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen zu Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht. Zudem ist das BAG für die strafrechtliche Verfolgung von Verstössen gegen diese Regelungen zuständig.
Das BAG hat eine Auswahl von häufig gestellten Fragen und deren Antworten zur Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht bei Heilmitteln zusammengestellt.