Projekte zur Verbesserung von Gewinnungsverfahren von humanen embryonalen Stammzellen aus überzähligen Embryonen bei vorgängiger Embryo-Kryokonservierung unterliegen strikten Regeln. Im Folgenden finden sich Informationen zum korrekten Vorgehen.
Projekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren aus überzähligen Embryonen mit vorgängiger Kryokonservierung der Embryonen
Sie möchten ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Verwendung überzähliger Embryonen (FP-GV) durchführen. Dabei ist es erforderlich, dass die überzähligen Embryonen vorgängig kryokonserviert (KRY) werden.
Voraussetzungen (b setzt a voraus)
- a) Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für das Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Verwendung überzähliger Embryonen (FP-GV)
- b) Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für die Kryokonservierung überzähliger Embryonen (KRY)
Zuständigkeit
- a) Bundesamt für Gesundheit
- b) Bundesamt für Gesundheit
Wie müssen Sie vorgehen?
Vorher: zwei Gesuche
1. Gesuch um Bewilligung für das Forschungsprojekts zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Verwendung überzähliger Embryonen (FP-GV) an das Bundesamt für Gesundheit:
Bestandteil der Gesuchsunterlagen - Vorlagen:
Aufklärungsbogen
Einwilligungserklärung
2. Gesuch um Bewilligung für die Kryokonservierung überzähligen Embryonen (KRY) an das Bundesamt für Gesundheit:
Nachher: Meldung und Schlussbericht
3. Meldung innert 15 Tagen nach Abschluss oder Abbruch des Forschungsprojekts zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Verwendung überzähliger Embryonen (FP-GV) an das Bundesamt für Gesundheit:
4. Schlussbericht innert 6 Monaten nach Abschluss oder Abbruch des Forschungsprojekts zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Verwendung überzähliger Embryonen (FP-GV) an das Bundesamt für Gesundheit:
Letzte Änderung 28.06.2018
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54