Die Zuständigkeiten und die Gesuchstypen für Forschungsprojekte im Bereich Stammzellenforschung sind gesetzlich geregelt.
Für welche Handlung und an wen muss ein Gesuch eingereicht werden?
Zuständig: Ethikkommission (EK)
a) Bewilligung der zuständigen EK (wissenschaftliche und ethische Prüfung des Projekts)
Zuständige Ethikkommission
Zuständig: Bundesamt für gesundheit (BAG)
b) Bewilligung des BAG für den Import der Zelllinien (Prüfung der Zelllinien und
Erteilung der Referenznummer)
Zu beachten: Koppelung
Der Import von Zelllinien ist nur erlaubt, wenn die EK ein konkretes Projekt befürwortet hat.
Gekoppelte Handlungen
Zuständig: Ethikkommission (EK)
a) Bewilligung der zuständigen EK (wissenschaftliche und ethische Prüfung des gekoppelten Stammzellenprojekts)
Zuständig: Bundesamt für gesundheit (BAG)
b) Bewilligung des BAG für die Gewinnung der Zelllinien (Prüfung des Gewinnungsprojekts)
Zu beachten: Koppelung
Die Gewinnung ist nur erlaubt, wenn an die Gewinnung ein Stammzellenprojekt gekoppelt ist.
Gekoppelte Handlungen
Zuständig: Ethikkommission (EK)
nicht zuständig
Zuständig: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Bewilligung des BAG für das Projekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Beizug von unabhängigen Experten.
Zuständig: Ethikkommission (EK)
nicht zuständig
Zuständig: Bundesamt für gesundheit (BAG)
Bewilligung des BAG für Gewinnungsprojekte und Projekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren
Zuständig: Ethikkommission (EK)
nicht zuständig
Zuständig: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Bewilligung des BAG
Letzte Änderung 05.04.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54