Für laufende Stammzellenforschungsprojekte müssen Meldungen und Berichte an das BAG und die Ethikkommissionen gemacht werden.
Was muss gemeldet oder berichtet werden?
Projekt zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW) | a) Meldung innert 15 Tagen an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) b) Schlussbericht innert 6 Monaten an das BAG |
Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Verwendung überzähliger Embryonen (FP-GV) |
a) Meldung innert 15 Tagen an das BAG b) Schlussbericht innert 6 Monaten an das BAG |
Forschungsprojekt mit humanen embryonalen Stammzellen (Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S) |
a) Meldung innert 15 Tagen an die zuständige Ethikkommission und an das BAG b) Schlussbericht innert 6 Monaten an die zuständige Ethikkommission und an das BAG |
Jährliche Meldung über die Aufbewahrung humaner embryonaler Stammzellen
Wer humane embryonale Stammzellen aufbewahrt, muss die Anzahl aller Ein- und Ausgänge sowie die Anzahl der gelagerten Stammzelllinien und deren Charakterisierung dem BAG jährlich per 1. Juli melden (es sei denn, das Bundesamt für Gesundheit wurde bereits via Gesuch oder Schlussbericht darüber in Kenntnis gesetzt).
Letzte Änderung 28.06.2018
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54