Das BAG erhebt für die Bearbeitung eines Gesuchs der Stammzellenforschung Gebühren.
Die Gebühren des BAG werden nach Zeitaufwand für die Bearbeitung eines Gesuchs berechnet, wobei der Stundenansatz je nach Funktionsstufe und der erforderlichen Sachkenntnis des Personals zwischen 90 und 200 Franken beträgt. Zusätzliche Auslagen z.B. für externe Gutachten werden der Ge-suchstellerin bzw. dem Gesuchsteller separat in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass dieser Gebührenrahmen ausschliesslich für das BAG gilt. Die Gebühren der zuständigen Ethikkommissionen sind davon gänzlich unabhängig.
Gebühren in CHF (VStFG Art. 30)
Bewilligung für die Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen: Erteilen, Erneuern, Sistieren, Entzug |
1'000−10'000 |
Bewilligung für ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Verwendung überzähliger Embryonen: Erteilen, Erneuern, Sistieren, Entzug | 1'000−10'000 |
Bewilligung für die Kryokonservierung überzähliger Embryonen: Erteilen, Erneuern, Sistieren, Entzug | 500−5'000 |
Bewilligung für den Import und Export humaner embryonaler Stammzellen: Erteilen, Erneuern, Sistieren, Entzug |
1'000−10'000 |
Inspektion (ohne Vorbereitung und Bericht) pro Tag | 1'000−20'000 |
Bestätigungen, Berichte | 200−2'000 |
Letzte Änderung 28.06.2018
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54