Bearbeitungsfristen Gesuche Stammzellenforschung

Die Bearbeitungsfristen für Gesuche im Bereich Stammzellenforschung sind gesetzlich geregelt.

Bearbeitungsfristen nach Vorliegen der kompletten Gesuchs- bzw. Meldeunterlagen

Forschungsprojekt Zuständigkeit Bearbeitungsfristen
Import humaner embryonaler Stammzellen Bundesamt für Gesundheit (BAG) Keine Frist,
(in der Regel 14 Tage)
Export humaner embryonaler Stammzellen BAG Keine Frist,
(in der Regel 14 Tage)
Kryokonservierung überzähliger Embryonen BAG Keine Frist,
(in der Regel 14 Tage)
Projekt zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen
BAG 60 Tage
Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Verwendung überzähliger Embryonen BAG 60 Tage
Forschungsprojekt mit humanen embryonalen Stammzellen Zuständige   Ethikkommission

BAG

30 Tage

 

15 Tage

Letzte Änderung 28.06.2018

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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