Forschungsprojekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren von humanen embryonalen Stammzellen (hES) unter Verwendung überzähliger Embryonen sind strikt reglementiert. Im Folgenden finden sich Informationen zu den Voraussetzungen und dem Vorgehen.
Sie möchten ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Verwendung überzähliger Embryonen (FP-GV) durchführen.
Voraussetzung
- a) Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für das
Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter
Verwendung überzähliger Embryonen (FP-GV)
Zuständigkeit
- a) Bundesamt für Gesundheit
Wie müssen Sie vorgehen?
Vorher: ein Gesuch
1. Gesuch um Bewilligung für das Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Verwendung überzähliger Embryonen (FP-GV) an das Bundesamt für Gesundheit:
Bestandteil der Gesuchsunterlagen - Vorlagen:
Aufklärungsbogen
Einwilligungserklärung
Nachher: Meldung und Schlussbericht
2. Meldung innert 15 Tagen nach Abschluss oder Abbruch des Forschungsprojekts zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Verwendung überzähliger Embryonen (FP-GV) an das Bundesamt für Gesundheit:
3. Schlussbericht innert 6 Monaten nach Abschluss oder Abbruch des Forschungsprojekts zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Verwendung überzähliger Embryonen (FP-GV) an das Bundesamt für Gesundheit:
Letzte Änderung 28.06.2018
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54