Projekte zur Gewinnung von heS aus überzähligen Embryonen

Die Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen aus überzähligen Embryonen ist streng geregelt. Im Folgenden finden sich Informationen zu den Voraussetzungen, Zuständigkeiten und dem Vorgehen im Rahmen der entsprechenden Bewilligungsverfahren.

Sie möchten humane embryonale Stammzellen aus überzähligen Embryonen gewinnen (GEW). Die Gewinnung erfolgt im Hinblick auf die Durchführung eines bestimmten Stammzellen-Forschungsprojekts (FP-S).

Voraussetzungen (c und b setzen a voraus)

  • a) Bewilligung der zuständigen Ethikkommission zum Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S)
  • b) Referenznummer des Bundesamtes für Gesundheit zum Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S) (Erteilung einer Referenznummer = Freigabe des Forschungsprojekts)
  • c) Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für die Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW)

Zuständigkeit

  • a) Zuständige Ethikkommission
  • b) Bundesamt für Gesundheit
  • c) Bundesamt für Gesundheit

Wie müssen Sie vorgehen?

Zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW)

Zum Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S)

Letzte Änderung 17.05.2021

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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