Die Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen aus überzähligen Embryonen ist streng geregelt. Im Folgenden finden sich Informationen zu den Voraussetzungen, Zuständigkeiten und dem Vorgehen im Rahmen der entsprechenden Bewilligungsverfahren.
Sie möchten humane embryonale Stammzellen aus überzähligen Embryonen gewinnen (GEW). Die Gewinnung erfolgt im Hinblick auf die Durchführung eines bestimmten Stammzellen-Forschungsprojekts (FP-S).
Voraussetzungen (c und b setzen a voraus)
- a) Bewilligung der zuständigen Ethikkommission zum Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S)
- b) Referenznummer des Bundesamtes für Gesundheit zum Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S) (Erteilung einer Referenznummer = Freigabe des Forschungsprojekts)
- c) Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für die Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW)
Zuständigkeit
- a) Zuständige Ethikkommission
- b) Bundesamt für Gesundheit
- c) Bundesamt für Gesundheit
Wie müssen Sie vorgehen?
1. Gesuch um eine Bewilligung zum Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S) an die zuständige Ethikkommission:
Bestandteil der Gesuchsunterlagen - Vorlagen:
Aufklärungsbogen
Einwilligungserklärung
2. Gesuch um Bewilligung für die Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW) an das Bundesamt für Gesundheit inkl. Meldung des Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S), um eine Referenznummer zu erhalten:
Zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW)
3. Meldung innert 15 Tagen nach Abschluss oder Abbruch der Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW) an das Bundesamt für Gesundheit:
4. Schlussbericht innert 6 Monaten nach Abschluss oder Abbruch der Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW) an das Bundesamt für Gesundheit:
Zum Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S)
5. Meldung innert 15 Tagen nach Abschluss oder Abbruch des Stammzellen-Forschungsprojekts (FP-S) an die zuständige Ethikkommission und an das Bundesamt für Gesundheit:
6. Schlussbericht innert 6 Monaten nach Abschluss oder Abbruch des Stammzellen-Forschungsprojekts (FP-S) an die zuständige Ethikkommission und an das Bundesamt für Gesundheit:
Letzte Änderung 17.05.2021
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54