Das Importieren von humanen embryonalen Stammzellen (hES) für Forschungsprojekte ist unter strengen Auflagen erlaubt. Im Folgenden finden sich Informationen zu Voraussetzungen, Zuständigkeiten und dem konkreten Vorgehen beim Import von hES.
Sie möchten humane embryonale Stammzellen aus dem Ausland importieren (IMP), um damit ein bestimmtes Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S) durchführen.
Voraussetzungen (c und b setzen a voraus)
- a) Bewilligung der zuständigen Ethikkommission zum Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S)
- b) Referenznummer des Bundesamtes für Gesundheit zum Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S) (Erteilung einer Referenznummer = Freigabe des Forschungsprojekts)
- c) Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für den Import humaner embryonaler Stammzellen (IMP)
Zuständigkeit
- a) Zuständige Ethikkommission
- b) Bundesamt für Gesundheit
- c) Bundesamt für Gesundheit
Wie müssen Sie vorgehen?
Letzte Änderung 29.04.2021
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
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3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54