Folgende Forschungsvorgänge der Stammzellenforschung sind nur in Verbindung mit anderen Forschungsvorgängen erlaubt, was hier als «Koppelung» bezeichnet wird.
Im Folgenden ist der Begriff «Gekoppelte Forschungsvorgänge Stammzellenforschung» erläutert.
Gewinnung embryonaler Stammzellen
Die Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen ist nur im Hinblick auf die Durchführung eines bestimmten Stammzellen-Forschungsprojekts erlaubt. Das heisst, dass die Gewinnung neuer Stammzelllinien nur gekoppelt an ein Folgeprojekt möglich ist. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Koppelung das Ziel, keine humanen embryonalen Stammzellen auf Vorrat zu gewinnen, sondern nur dann, wenn die gewonnen Zellen auch für konkrete Forschungsprojekte eingesetzt werden.
Die Gewinnung ist gekoppelt an ein Forschungsprojekt mit embryonalen Stammzellen. Wenn im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren (FP-GV) unter anderem auch neue Stammzelllinien gewonnen werden, dann besteht das Koppelungs-Gebot nicht. Diese Projekte dienen in erster Linie dazu, die uneffizienten Methoden der Gewinnung zu verbesseren. Die Gewinnung neuer stabiler Zelllinien ist bei diesem Projektyp nicht zwingend vorgesehen. Die Forschungsprojekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren sind nicht gekoppelt an Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen.
Import embryonaler Stammzellen
Der Import humaner embryonaler Stammzellen ist ausschliesslich im Hinblick auf die Durchführung eines bestimmten Stammzellen-Forschungsprojekts erlaubt. Der Import humaner embryonaler Stammzellen auf Vorrat ist verboten. Der Import ist gekoppelt an ein Forschungsprojekt mit embryonalen Stammzellen.
Export embryonaler Stammzellen
Der Export humaner embryonaler Stammzellen ist nur dann erlaubt, wenn die Stammzellen im Ausland für ein bestimmtes Stammzellen-Forschungsprojekt verwendet werden. Der Export ist gekoppelt an ein Forschungsprojekt mit embryonalen Stammzellen im Ausland.
Letzte Änderung 28.06.2018
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