Export von humanen embryonalen Stammzellen

In der Schweiz gewonnene humane embryonale Stammzellen dürfen grundsätzlich ins Ausland exportiert werden. Im Folgenden finden sich Informationen zu den Voraussetzungen, Zuständigkeiten und dem Vorgehen.

Sie möchten humane embryonale Stammzellen ins Ausland exportieren (EXP). Die Stammzellen sollen im Ausland für ein bestimmtes Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S*) verwendet werden. * = Ausland

Voraussetzung

Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für den Export humaner embryonaler Stammzellen (EXP)

Zuständigkeit

Bundesamt für Gesundheit

Wie müssen Sie vorgehen?

Weiterführende Informationen

Forschung an humanen embryonalen Stammzellen

Stammzellenforschung weckt grosse Hoffnungen. Doch weil die Zellen in der Regel aus frühen menschlichen Embryonen gewonnen werden, wirft diese Forschung ethische Fragen auf. Der Gesetzgeber reagiert darauf mit klaren Schranken.

Letzte Änderung 20.03.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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