In der Schweiz gewonnene humane embryonale Stammzellen dürfen grundsätzlich ins Ausland exportiert werden. Im Folgenden finden sich Informationen zu den Voraussetzungen, Zuständigkeiten und dem Vorgehen.
Sie möchten humane embryonale Stammzellen ins Ausland exportieren (EXP). Die Stammzellen sollen im Ausland für ein bestimmtes Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S*) verwendet werden. * = Ausland
Voraussetzung
Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für den Export humaner embryonaler Stammzellen (EXP)
Zuständigkeit
Bundesamt für Gesundheit
Wie müssen Sie vorgehen?
1. Gesuch um Bewilligung für den Export humaner embryonaler Stammzellen (EXP) an das Bundesamt für Gesundheit:
Letzte Änderung 20.03.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54