Vorlagen für Aufklärungs- und Einwilligungsformulare

Überzählige Embryonen dürfen nur dann für Stammzellen-Gewinnungsprojekte verwendet werden, wenn das spendende Paar umfassend aufgeklärt wurde. Im Folgenden finden Forschende Vorlagen für Aufklärungsdokumente und Einwilligungsformulare. 

Forschende können die beiden folgenden Vorlagen benutzen, um einen Aufklärungsbogen und ein Formular für die Einwilligungserklärung bereitzustellen. Die zur Verfügung stehenden Vorlagen können mit den spezifischen Informationen zum geplanten Projekt ergänzt werden. Die Verwendung der vorliegenden Muster ist allerdings nicht obligatorisch. Grundsätzlich sind sowohl der Aufklärungsbogen als auch das Formular für die Einwilligungserklärung Bestandteile der Gesuchsunterlagen, die – je nach Zuständigkeit – der entsprechenden Ethikkommission beziehungsweise dem Bundesamt für Gesundheit eingereicht werden müssen.

Forschungstyp Zuständig: Ethikkommission (EK) Zuständig: Bundesamt für Gesundheit (BAG) Zu beachten: Koppelung
Forschungsprojekt mit humanen embryonalen Stammzellen, die aus dem Ausland importiert werden

a) Bewilligung der zuständigen EK (wissenschaftliche und ethische Prüfung des Projekts)

Zuständige Ethikkommission

b) Bewilligung des BAG für den Import der Zelllinien (Prüfung der Zelllinien und Erteilung der Referenznummer)

Der Import von Zelllinien ist nur erlaubt, wenn die EK ein konkretes Projekt befürwortet hat.

Gekoppelte Handlungen

Forschungsprojekt zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen a) Bewilligung der zuständigen EK (wissenschaftliche und ethische Prüfung des gekoppelten Stammzellenprojektes) b) Bewilligung des BAG für die Gewinnung der Zelllinie (Prüfung des Gewinnungsprojekts)

Die Gewinnung ist nur erlaubt, wenn an die Gewinnung ein Stammzellenprojekt gekoppelt ist.

Gekoppelte Handlungen

Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Verwendung überzähliger Embryonen nicht zuständig Bewilligung des BAG für das Projekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren unter Beizug von unabhängigen Experten  
Krykonservierung überzähliger Embryonen nicht zuständig Bewilligung des BAG für Gewinnungsprojekte und Projekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren  
Export humaner embryonaler Stammzellen nicht zuständig Bewilligung des BAG  

Letzte Änderung 05.04.2022

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