Überzählige Embryonen dürfen nur dann für Stammzellen-Gewinnungsprojekte verwendet werden, wenn das spendende Paar umfassend aufgeklärt wurde. Im Folgenden finden sich Informationen aufgelistet, die Forschende den Spendenden schriftlich zur Verfügung stellen müssen.
Im Aufklärungsbogen müssen die Forschenden dem betroffenen Paar folgende Informationen zur Verfügung stellen:
- Art, Zweck und voraussichtliche Dauer des Forschungsprojekts.
- Aufklärung über die Rechte:
- Das Recht des Paares, Fragen zu stellen.
- Das Recht des Paares auf eine angemessene Bedenkzeit.
- Das Recht des Paares, sich ohne Angaben von Gründen gegen die Einwilligung zu entscheiden.
- Das Recht des Paares, ohne Angaben von Gründen die bereits gegebene Einwilligung jederzeit zu widerrufen, solange das Forschungsprojekt noch nicht begonnen hat.
- Die Zusicherung, dass das Paar im Falle einer Nicht-Einwilligung oder eines Widerrufs bei der medizinischen Behandlung nicht benachteiligt wird.
- Aufklärung über die Datenschutzmassnahmen:
- Die IVF-Klinik muss die Daten des Paares verschlüsseln, bevor sie den Embryo an die Forschenden weitergibt
- Die Daten, die eine Identifikation des Paares ermöglichen, dürfen nicht an die Forschenden weitergegeben werden
- Die IVF-Klinik muss die Daten des Paares sowie den Codierungsschlüssel und den Aufklärungsbogen 10 Jahre aufbewahren
- Aufklärung über Unentgeltlichkeit, Rechte und Pflichten Dritter:
- Die überzähligen Embryonen dürfen nicht gegen Entgelt veräussert oder erworben werden
- Es besteht die Möglichkeit, dass Stammzellen oder daraus gewonnene Produkte in der klinischen Praxis angewendet werden, dem Paar entstehen daraus allerdings keine Ansprüche
- Forschende müssen die gewonnenen Stammzellen für andere inländische Forschungsprojekte weitergeben
Letzte Änderung 28.06.2018
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