Wollen Paare überzählige Embryonen für die Stammzellen-Gewinnung spenden, bedarf dies neben der schriftlichen auch einer mündlichen Aufklärung. Letztere muss durch die Ärztin oder den Arzt des Paares und keinesfalls direkt durch die Forschenden erfolgen.
Erst Überzähligkeit, dann Forschung
1. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte dürfen das Paar erst dann anfragen, ob es einen oder mehrere überzählige Embryos der Stammzellenforschung zur Verfügung stellen möchte oder nicht, wenn:
- a) die Überzähligkeit definitiv feststeht
- b) für das Forschungsprojekt eine Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit vorliegt.
2. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte klären das Paar mündlich und in verständlicher Form auf. Die mündliche Aufklärung erfolgt auf der Basis des Aufklärungsbogens, der von den Forschenden verfasst wurde. Die mündliche Aufklärung darf somit nicht von den Forschenden selbst durchgeführt werden.
Forschende dürfen nicht selber aufklären
Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte klären das Paar mündlich und in verständlicher Form auf. Die mündliche Aufklärung erfolgt auf der Basis des Aufklärungsbogens, der von den Forschenden verfasst wurde. Die mündliche Aufklärung darf somit nicht von den Forschenden selbst durchgeführt werden.
Letzte Änderung 28.06.2018
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