Aufklärung und Einwilligung zur Stammzellenforschung

Überzählige Embryonen dürfen nur dann für Stammzellen-Gewinnungsprojekte verwendet werden, wenn das spendende Paar umfassend aufgeklärt wurde. Im Folgenden finden Forschende Vorlagen für Aufklärungsdokumente und Einwilligungsformulare. 

Forschende können die beiden folgenden Vorlagen benutzen, um einen Aufklärungsbogen und ein Formular für die Einwilligungserklärung bereitzustellen. Die zur Verfügung stehenden Vorlagen können mit den spezifischen Informationen zum geplanten Projekt ergänzt werden. Die Verwendung der vorliegenden Muster ist allerdings nicht obligatorisch.
Grundsätzlich sind sowohl der Aufklärungsbogen als auch das Formular für die Einwilligungserklärung Bestandteile der Gesuchsunterlagen, die – je nach Zuständigkeit – der entsprechenden Ethikkommission beziehungsweise dem Bundesamt für Gesundheit eingereicht werden müssen:

Schriftliche Aufklärung

Überzählige Embryonen dürfen nur dann für Stammzellen-Gewinnungsprojekte verwendet werden, wenn das spendende Paar umfassend aufgeklärt wurde. Hier finden sich die Informationen, die im Aufklärungsbogen enthalten sein müssen.

Mündliche Aufklärung

Voraussetzung für die Spende überzähliger Embryonen zu Forschungszwecken ist eine schriftlichen und eine mündliche Aufklärung. Letztere muss durch die Ärztin oder den Arzt des Paares erfolgen und keinesfalls durch die Forschenden.

Aufklärungs- und Einwilligungsformulare

Überzählige Embryonen dürfen nur dann für Stammzellen-Gewinnungsprojekte verwendet werden, wenn das spendende Paar umfassend aufgeklärt wurde. Hier finden Forschende Vorlagen für Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen.

Letzte Änderung 17.08.2018

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Sektion Forschung am Menschen
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