Druckvorlagen für die kombinierten Warnhinweise und Leitfäden des BAG und der EU zu deren Umsetzung.

Download-Link oder CD-ROM gratis erhältlich
Kann aus lizenzrechtlichen Gründen nur an Herstellerinnen und Hersteller oder Importeure von Tabakprodukten versandt werden, welche über eine vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit zugeteilte Reversnummer verfügen. Herstellerinnen und Hersteller oder Importeure von Tabakersatzprodukten benötigen keine Reversnummer. Diese sind gebeten, die Zusammensetzung des Tabakersatzproduktes (z.B. CBD Blüten, Kräutermischung) anzugeben.
Letzte Änderung 31.03.2022
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Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Prävention und Gesundheitsversorgung
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
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3003
Bern
Schweiz
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+41 58 480 19 10