Gesuche & Bewilligungen im Bereich Infektionskrankheiten

Ärztinnen und Ärzte sowie Zentren, welche die Gelbfieberimpfung anbieten möchten, benötigen eine offizielle Bewilligung des BAG. Hier finden Sie alle Informationen zum Bewilligungsverfahren. Lesen Sie hier auch, wie ein Gesuch um Genugtuung bei Schäden nach einer Impfung gestellt werden kann. Das revidierte und Anfang 2016 in Kraft getretene Epidemiegesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Entschädigung vor. Weiter finden Sie hier eine Liste mit den für die Erteilung der Leichenpässe zuständigen kantonalen Stellen.

Bewilligungspflicht für die Gelbfieberimpfung

Nur Ärztinnen und Ärzte, die eine entsprechende Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit erhalten haben, können Impfungen gegen Gelbfieber durchführen und eine internationale Impfbescheinigung oder Prophylaxe-Ausweis ausstellen.

Leichentransporte

Für den Transport von Leichen aus dem Ausland in oder durch die Schweiz sowie von der Schweiz ins Ausland muss eine Bewilligung (sogenannter Leichenpass) eingeholt werden. Zuständig sind kantonale Stellen.