Ärztinnen und Ärzte sowie Zentren, welche die Gelbfieberimpfung anbieten möchten, benötigen eine offizielle Bewilligung des BAG. Hier finden Sie alle Informationen zum Bewilligungsverfahren. Lesen Sie hier auch, wie ein Gesuch um Genugtuung bei Schäden nach einer Impfung gestellt werden kann. Das revidierte und Anfang 2016 in Kraft getretene Epidemiegesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Entschädigung vor. Weiter finden Sie hier eine Liste mit den für die Erteilung der Leichenpässe zuständigen kantonalen Stellen.