Coronavirus: Empfehlungen für Gewebeeinrichtungen, Transplantationszentren und Entnahmezentren

Auch im Bereich der Transplantationsmedizin müssen die Menschen vor der Übertragung des neuen Coronavirus geschützt werden. Hier finden Fachpersonen und Institutionen Links auf entsprechende Empfehlungen und Vorgaben, die im Rahmen der Spende von Organen, Geweben und Blut-Stammzellen zu beachten sind.

Organ- und Gewebespende

Aufgrund der Ausbreitung des neuen Coronavirus hat Swisstransplant in Absprache mit dem Präsidenten der Swisstransplant Arbeitsgruppe Infektiologie Empfehlungen zur Testung bei einer Organ- und Gewebespende in der Schweiz sowie zum Umgang mit Organ- und Gewebespenden erarbeitet. Auf der Website von Swisstransplant stehen dazu verschiedene Merkblätter zur Verfügung:

Die Empfehlungen sollen dazu beitragen, auch in der Transplantationsmedizin die Menschen in der Schweiz vor der Übertragung des Coronavirus zu schützen und seine Verbreitung einzudämmen. Die Empfehlungen werden bei Bedarf der aktuellen Situation angepasst.

Import von Geweben

Massgebend für den Import von Geweben sind die Vorgaben des Ratgebers des Europarates über die Sicherheit und die Qualitätssicherung beim Umgang mit Geweben und Zellen (nur auf Englisch: Guide to the quality and safety of tissues and cells for human applications, EDQM Guide), welche im Zusammenhang mit «New Emerging Diseases» auf die Empfehlungen des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) verweisen.

Beim Import von Geweben in die Schweiz gelten darüber hinaus die entsprechenden Vorgaben des Herkunftslands. Des Weiteren müssen für den Import von Cornea insbesondere die jeweils aktuellsten Vorgaben der European Eye Bank Association (EEBA) eingehalten werden, wie dies in der Wegleitung des Bundesamts für Gesundheit festgehalten ist: 

Spende von Blut-Stammzellen und Nabelschnurblut

Auch im Bereich der Spende von Blut-Stammzellen sind besondere Massnahmen angezeigt. Die Blutspende SRK Schweiz AG bietet dazu auf ihrer Website für Fachpersonen entsprechende Dokumente an. Diese beschreiben die notwendigen Massnahmen bei der Kontrolltypisierung, der medizinischen Abklärung möglicher Spenderinnen und Spender wie auch bei der Spende selbst. Zudem werden Massnahmen aufgeführt, die bei der Entnahme von Nabelschnurblut zu treffen sind.

Gesetze

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Letzte Änderung 14.06.2022

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Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
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Tel. +41 58 463 51 54
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