Zyto- und molekulargenetische Untersuchungen

Für die Durchführung von zyto- oder molekulargenetischen Untersuchungen ist eine Bewilligung des BAG erforderlich. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Laboratorien, die zytogenetische oder molekulargenetische Untersuchungen durchführen, brauchen eine Bewilligung des BAG.
  • Bewilligungspflichtig ist die Analyse von Chromosomen, von DNA- und RNA-Sequenzen sowie von Proteinen, sofern diese eindeutige Rückschlüsse auf bestimmte Veränderungen des Erbguts erlaubt.
  • Für Analysen im medizinischen Bereich ist eine Akkreditierung erforderlich (vgl. Links ).
  • Laborleiterinnen und -leiter benötigen eine bestimmte Qualifikation (meist FAMH-Titel). Die Qualifikation bestimmt, welche genetischen Analysen das Labor durchführen darf.
  • Akkreditierte Laboratorien werden regelmässig von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle überwacht. Noch nicht-akkreditierte Laboratorien werden im Auftrag des BAG von Swissmedic inspiziert.
  • Bewilligte Laboratorien müssen jährlich einen Tätigkeitsbericht einreichen.

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Bewilligungswesen, Formulare für die Gesuchseinreichung sowie für die Berichterstattung. Zudem finden Sie im Register Dokumente die Listen der bewilligten Laboratorien.

Medizinischer Bereich

Nicht-medizinischer Bereich

Im nicht-medizinischen Bereich wird zwischen zwei Regelungsbereichen unterschieden:

  • Genetische Tests zu besonders schützenswerten Eigenschaften
  • Übrige genetische Tests

Für ausführliche Informationen siehe Genetische Tests im nicht-medizinischen Bereich.

Nur Laboratorien, die «genetische Tests zu besonders schützenswerten Eigenschaften» durchführen, sind bewilligungspflichtig. Bei der Durchführung von «übrigen genetischen Tests» sind dennoch bestimmte gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen.

Hinweis: Das Gesetz verwendet für Gentests im nicht-medizinischen Bereich «genetische Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs».



Weiterführende Themen

Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung spielt bei genetischen Untersuchungen eine wichtige Rolle. Hier finden Sie Informationen zu externen Qualitätskontrollen in humangenetischen Laboratorien.

Informationen für Fachpersonen

Die meisten genetischen Tests müssen von Gesundheitsfachpersonen veranlasst und in vom Bund bewilligten Laboratorien durchgeführt werden. Fachpersonen finden hier Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben für die verschiedenen genetischen Tests.

Genetische Tests und pränatale Diagnostik

Genetische Tests untersuchen das menschliche Erbgut. Hier finden Sie Informationen und die rechtlichen Grundlagen dazu.

Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)

Die Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) ist eine ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion im medizinisch-genetischen Bereich.

Analysenliste (AL)

Die Analysenliste (AL) enthält diejenigen Analysen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden.

Laboratorien und Laborleiter

Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen labormedizinischen Weiterbildungen für Personen, die in der Schweiz als Laborleiter mit der fachlichen Hauptverantwortung für Laboranalysen arbeiten wollen.

Letzte Änderung 12.03.2025

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Kontakt

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Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
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Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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