Genetische Reihenuntersuchungen

Genetische Reihenuntersuchungen benötigen eine Bewilligung des BAG. Sie finden hier Informationen zu den Bewilligungsvoraussetzungen und das Formular für die Gesuchseinreichung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Reihenuntersuchungen sind genetische Untersuchungen, die der gesamten Bevölkerung oder bestimmten Teilen davon systematisch angeboten werden. Dabei besteht bei der einzelnen Person kein Verdacht, dass die gesuchte Eigenschaft vorhanden ist.
  • In der Schweiz gibt es zurzeit nur eine bewilligte genetische Reihenuntersuchung, nämlich das Neugeborenen Screening Schweiz. Mit dem Neugeborenen Screening werden gleichzeitig elf Krankheiten untersucht.
  • Wer das bestehende Neugeborenen-Screening mit weiteren Krankheiten ergänzen oder eine neue genetische Reihenuntersuchung anbieten möchte, braucht eine Bewilligung des BAG. Dazu ist ein Anwendungskonzept zu erarbeiten und beim BAG einzureichen (siehe Informationen & Formulare).
  • Informationen zum Antrag auf Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung finden sich unter Antragsprozess Analysenliste und unter Antragsprozess Allgemeine Leistungen.
  • Eine präsymptomatische Abklärung einer Krankheit, die nicht Teil des Neugeborenenscreenings ist, kann bei einem urteilsunfähigen Kind nur nach einer individuellen Abklärung durchgeführt werden (siehe «Angebote für Screenings bei Neugeborenen» unter Dokumente).

Dokumente

Berichte Reihenuntersuchungen

Zystische Fibrose

10 Jahre Neugeborenenscreening Zystische Fibrose - Bericht 2020 (PDF, 1 MB, 20.12.2021)erstellt von Daria Berger, Leonie Schreck, Eva Pedersen und Claudia Kuehni, Institut für Sozial- und Präventivmedizin, Universität Bern

10 years of newborn screening cystic fibrosis – report 2020 (PDF, 1 MB, 20.12.2021)written by Daria Berger, Leonie Schreck, Eva Pedersen and Claudia Kuehni, Institute of Social and Preventive Medicine, University of Bern

Glutarazidurie Typ I und Ahornsirupkrankheit

5 Jahre Neugeborenenscreening Glutarazidurie Typ-I und Ahornsirupkrankheit (MSUD) – Bericht 2020 (PDF, 341 kB, 30.07.2020)erstellt von PD Dr. rer. nat. R. Fingerhut, Prof. Dr. med. J. Häberle, Prof. Dr. med. M. Baumgartner, Kinderspital Zürich

Information des BAG zu Testangeboten bei Neugeborenen und kleinen Kindern

Gesetze

Gesetzgebung Genetische Untersuchungen

Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt die Durchführung genetischer Analysen. Zentrale Aspekte sind der Schutz der Persönlichkeit, das Verhindern von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität.

Weiterführende Themen

Genetische Tests und pränatale Diagnostik

Genetische Tests untersuchen das menschliche Erbgut. Hier finden Sie Informationen und die rechtlichen Grundlagen dazu.

Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)

Die Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) ist eine ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion im medizinisch-genetischen Bereich.

Letzte Änderung 29.01.2025

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesuche-bewilligungen/gesuche-bewilligungen-bereich-genetische-untersuchungen/genetische-reihenuntersuchungen.html